Sanierung Landratssaal: Regierungsrat beantwortet Interpellation zu den Kosten

In seiner Antwort auf eine Interpellation legt der Regierungsrat die Zusammensetzung der Kosten sowie deren Finanzierung dar.

 



Der Landratssaal im Rathaus in Glarus wird von Grund auf saniert (Bild von Ende Juni 2020) (• Foto: Tapir)
Der Landratssaal im Rathaus in Glarus wird von Grund auf saniert (Bild von Ende Juni 2020) (• Foto: Tapir)

Zur Interpellation der SVP-Landratsfraktion führt der Regierungsrat aus:

Frage 1: Welche konkreten Investitionen sind für die Mehrkosten von 500'000 Franken verantwortlich?

Antwort Regierungsrat: 2019 wurden Grobkosten von 2,4 Millionen Franken gestützt auf ein Vorprojekt des Architekturbüro Hürlemann aus Zürich für die Sanierung des Landratssaals ermittelt. Die Kostengenauigkeit einer Grobschätzung beträgt +/- 20 Prozent. Der Regierungsrat hat dieses Vorprojekt und die Kostenschätzung jedoch gekürzt (u. a. Verzicht auf eine Klimaanlage und Streichung der Bauherrenreserve als Hauptpositionen) und 2 Millionen Franken für die Sanierung des Landratssaales eingestellt. Er tat dies im Bewusstsein, das noch weitere Kosten, auch aufgrund der Beschlüsse des Landrates, anfallen werden. Das Budget 2020 wurde vom Landrat so genehmigt.

Ende August 2019 wurde im Landrat ein Vorstoss, der die Live-Übertragung der Ratsdebatten im Internet und den Einsatz von Spracherkennung zur Unterstützung der Protokollierung verlangte, positiv beurteilt und überwiesen. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf die Audio- und Videoanlage sowie die Beleuchtung bzw. auf die Höhe der Sanierungskosten. (Auflistung der konkreten Mehrkosten siehe unten, Tabelle zu Frage 5).

Da die Arbeiten bis Februar 2021 dauern und im 2021 Kosten abgerechnet werden, wurde kein Nachtragskredit zum Budget 2020 beantragt, sondern 500'000 Franken im Budget 2021 eingestellt.

Frage 2: Waren die in der Vorlage zur Landratsverordnung aufgeführten Kosteninformationen (63'000 Franken) des Landratsbüros korrekt?

Antwort Regierungsrat: Gemäss Konzept des Landratsbüros zur Änderung der Landratsverordnung wurden nur die direkt mit diesem Entscheid verbundenen Kosten ausgewiesen. Das Landratsbüro hielt damals fest: «Das Landratsbüro ist klar der Meinung, dass im Rahmen der Sanierung des Landratssaals unabhängig vom Entscheid des Landrates über die Einführung der Live-Übertragung der Ratsdebatten, der dauerhaften Zugänglichmachung und der Spracherkennung als Protokollierhilfe die technischen und vor allem baulichen Vorkehrungen dafür getroffen werden müssen, auch wenn einzelne Funktionen allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder in Betrieb genommen werden. Diese Haltung begründet das Landratsbüro damit, dass späteres technisches Nachrüsten oder gar nachträgliche bauliche Massnahmen am bereits sanierten Landratssaal teurer kämen.» Dieser Grundsatz blieb in der Debatte unbestritten.

Die Interpellantin bezieht sich in ihrer Frage auf die geschätzten Kosten von 63'000 Franken für die Bild- und Tonaufnahmen, die für das Streaming bzw. Recapp produziert werden müssen. Diese Kosten basieren auf einem Grobkonzept, welches das Departement Bau und Umwelt dem Landratsbüro zur Verfügung stellte. Die Kosten für die Tonaufnahmen fielen dabei nicht ins Gewicht, weil die Mikrofonanlage ohnehin im Sanierungsprojekt integriert war.

Der genannte Betrag von 63'000 Franken bezieht sich auf die Kamerainfrastruktur. Er basiert auf der gemäss dem damaligen Planungsstand bekannten Kostenschätzung. Nicht enthalten sind Arbeiten, die im Sanierungsprojekt bereits vorgesehen waren, aber mit den Videoaufnahmen zu Mehrkosten führen (siehe Tabelle zu Frage 5).

Frage 3: Welche Investitionen sind in den Kosten der Anpassung der Landratsverordnung (63'000 Franken) enthalten?

Antwort Regierungsrat: Im Betrag von 63'000 Franken sind die Kosten für die Anschaffung der Kameras sowie die Programmierung der Kamerasteuerung enthalten. Nicht enthalten sind die Verkabelung bzw. die Erschliessung der Kamerastandorte.

Frage 4: Obschon es sich bei diesem Kreditbehehren um ein Volumen handelt, welches grundsätzlich in die Finanzkompetenz der Landsgemeinde fällt, wird darüber der Landrat im Hochbau–Mehrjahresprogramm befinden, da der Betrag als «gebundene Ausgabe» eingestuft wird. Bezüglich der Mehrkosten von 500'000 Franken stellt sich die Frage, wie diese zusätzlichen Ausgaben eingestuft werden müssen. Handelt es sich dabei um gebundene Ausgaben oder ist es dem Ausbaustandard geschuldet, dass die tiefere budgetiere Kredithöhe nicht eingehalten werden kann?

Antwort Regierungsrat: Ausgaben für Gebäudearbeiten wie Instandsetzung, Restaurierung, Erneuerung und Sanierung sind gesetzlich gebunden, wenn diese Arbeiten mit keiner Zweckänderung des Gebäudes verbunden sind und wenn bezüglich ihrer Höhe, des Zeitpunkts der Vornahme und anderer wesentlicher Umstände keine erhebliche Handlungsfreiheit besteht. Eine gesetzlich gebundene Ausgabe bedarf eines ausreichenden Budgetkredits oder eines Nachtragkredits. Erträgt die Vornahme eines Aufwands oder einer Ausgabe, für die im Budget kein oder kein ausreichender Kredit bewilligt ist, ohne nachteilige Folgen für den Kanton und die Gemeinden keinen Aufschub oder handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, kann der Regierungsrat bzw. der Gemeinderat die Kreditüberschreitung beschliessen.

Der Regierungsrat betrachtet die Sanierung des Landratsaals sowie die damit zusammenhängende Technik als gesetzlich gebundene Ausgaben. Mit der Sanierung geht keine Zweckänderung einher. Sie betrifft einen bestehenden Raum und das Erscheinungsbild bleibt gleich. Ein grosser Teil der Sanierung betrifft die technische Aufrüstung, welche für den Zweck bzw. die zeitgemässe Erfüllung der Parlamentsaufgaben ebenfalls erforderlich ist.

Frage 5: In der Vorlage zum zukünftig möglichen Livestreaming wurden in den materiellen Unterlagen einmalige Gesamtkosten in der Höhe von 87'600 Franken aufgeführt. Gemäss dem im Mai veröffentlichten Bulletin des Regieurungsrates fallen nun kosten von 500'000 Franken an. Kann eine Vorlage bei solch grossen finanziellen Unterschieden korrekt behandelt und verabschiedet werden?

Antwort Regierungsrat: Im Unterschied zu den Fragen 2 und 3 bezieht sich Frage 5 auf die Gesamtkosten gemäss Aufstellung des Antrags des Landratsbüros an den Landrat. Zusätzlich zu den Kosten für die Bild- und Tonaufnahmen (63'000 Franken) sind dort auch die Kosten für die Streaming-Hardware (600 Franken) sowie die Kosten für die Implementierung der Recapp-Lösung enthalten. Letztere wurden damals mit rund 24'000 Franken veranschlagt. Diese Kosten basieren auf der damaligen Offerte des Anbieters. Diese Kosten waren nicht im Mehrjahresprogramm für Hochbauten bzw. im Budget enthalten, da zum Zeitpunkt der Erarbeitung (Frühling, Sommer 2019) noch nicht bekannt war, dass die Live-Übertragung und die Protokollierhilfe im Projekt vorzusehen sind.

Abzüglich der Bauherrenreserve von 153'000 Franken sind 265'000 Franken auf den Entscheid zur Live-Übertragung der Ratsdebatten und den Einsatz von Spracherkennung zurückzuführen, in Form von zusätzlichen Anschaffungen oder Mehrkosten bei ohnehin vorgesehenen Arbeiten. Ein Differenzbetrag von 100'000 Franken hängt nicht mit dem Beschluss des Landrates zusammen, sondern ist das Resultat einer detaillierteren Kostenkenntnis auf der Stufe Bauprojekt. Insgesamt hat der Regierungsrat deshalb für die Sanierung des Landratssaals zusätzliche 500'000 Franken beschlossen.

Der Antrag des Landratsbüros wies transparent aus, welche Kosten der Landrat im Rahmen der Vorlage mit einem ablehnenden Entscheid direkt hätte beeinflussen bzw. einsparen können. Ebenso machte das Landratsbüro transparent, dass gewisse Investitionen auch bei einem ablehnenden Entscheid getätigt würden. Dieses Konzept des Landratsbüros blieb absolut unbestritten. Es erlaubt vorausschauend, spätere Eingriffe in den Landratssaal und dessen Technik möglichst zu vermeiden (etwa Anpassung der Beleuchtung oder Beschallung). Denn spätere Nachjustierungen und Massnahmen fallen in der Regel teurer aus, als wenn sie schon bei der Gesamtkonzeption berücksichtigt werden. Aufgrund des zunehmend lauter werdenden Rufes nach Transparenz, der fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen veränderten Mediennutzung wäre die Einführung eines Livestreams oder moderner Protokollierhilfen auch bei einem ablehnenden Entscheid des Landrates nur eine Frage der Zeit gewesen.

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