Die Landsgemeinde 2004 befasste sich bereits mit dem im Juli 2002 eingereichten Memorialsantrag auf Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates. Da die Gemeindestrukturreform nicht mit neuen Wahlkreisen präjudiziert werden wollte, verschob die Landsgemeinde 2004 die Behandlung der an sich nötigen Neugestaltung der Wahlkreise und des Memorialsantrages auf die Legislaturperiode 2006/2010. Die hängigen Fragen sind nun zu beantworten:
- Das Bundesgericht präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Gleichbehandlung der Stimmberechtigten bei Proporzwahlen und damit zu möglichen Wahlkreiseinteilungen. Verschiedene Kantone waren und sind gezwungen, ihre Wahl- und Abstimmungsgesetze zu ändern.
- Die Landsgemeinde 2006 beschloss das Schaffen dreier grosser Einheitsgemeinden auf den 1. Januar 2011.
Für die nächsten Landratswahlen ist eine Anpassung der Wahlkreisregelung unumgänglich; ansonsten der Kanton Gefahr läuft, dass die Wahlen durch das Bundesgericht aufgehoben werden. Bei drei Wahlkreisen ergäbe sich folgende Verteilung der Mandate:
Gemeinde | Wohnbevölkerung 2006 | bei 80 Mitgliedern | bei 60 Mitgliedern |
Glarus Nord | 15'890 | 34 Sitze | 25 Sitze |
Glarus Mitte | 12'038 | 25 Sitze | 19 Sitze |
Glarus Süd | 10'073 | 21 Sitze | 16 Sitze |
Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren nur bezüglich Mitgliederzahl kontrovers. Die Schaffung von noch drei Wahlkreisen fand breite Zustimmung, ebenfalls die übrigen Vorschläge. Bezüglich Reduktion votierten die Parteien unisono für die Beibehaltung von 80 Mitgliedern. Der Gewerbeverband stimmt einer Reduktion auf 60 Mitglieder zu. Von den 24 teilnehmenden Gemeinden votierten nur neun für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl, während 14 eine Reduktion auf 60 Mitglieder, eine sogar auf 50, befürworteten. Eine Gemeinde bezeichnete 60 als absolutes Maximum und erachtete gar die Zahl 40 (ein Mitglied pro 1000 Einwohner) als Diskussionsbasis.
Bei der Reduktion handelt es sich um eine hochpolitische Frage. Auch wenn sich Gründe für eine Beibehaltung der bisherigen Grösse finden lassen, ist der Regierungsrat klar für eine Reduktion auf 60 Sitze:
- Im Verhältnis zu vergleichbaren Kantonen ist der Landrat mit 80 Sitzen gross. Auch nach einer Reduktion auf 60 Mitglieder wird unser Kanton im Vergleich mit anderen Kantonen und gemessen an der Wohnbevölkerung eines der grössten Parlamente haben; nach wie vor fällt eine vergleichsweise geringe Anzahl Einwohner auf ein Landratsmandat.
- Die Tätigkeit im Landrat wird attraktiver; Interessierte stellen sich bewusster zur Wahl. Die Stellung und Bedeutung eines Landrates als Kantonsvertreter wird gestärkt, die Vertretung der Gemeinden tritt in den Hintergrund.
- Dem Landrat kommt in unserem Kanton wegen der Landsgemeinde eine mehr vorbereitende Bedeutung als in anderen Kantonen zu. Die Landsgemeinde ist weiterhin von kleineren Gruppierungen zu überzeugen und als „Korrekturfaktor“ unangefochten.
- Mit drei Wahlkreisen ergibt sich eine ausgewogenere Verteilung der Mandate auf die drei neuen Gemeinden; die Parteilisten umfassen maximal 25 zu besetzende Sitze.
- In allen kantonalen Volksabstimmungen obsiegten – auch gegen den Willen von Regierungen und Parlamenten – durchwegs die Reduktionen. Es ist politisch angemessener, von sich aus einen vertretbaren Reduktionsvorschlag zu unterbreiten und zu vertreten, statt – je nach Verlauf der Landsgemeinde – eine massivere Reduktion zu riskieren.