Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat 2006 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich beschlossen. In grossen Teilen der Ostschweiz gelten für die privaten Kontrolleure dieselbe Zulassung, Ausbildung und Qualitätssicherung über Kantonsgrenzen hinweg. Die Baudirektion des Kantons Zürich übernimmt die Aufgabe einer zentralen Vollzugsstelle. Der Kanton Zürich finanziert diese Tätigkeit mit einmaligen Zulassungs- und wiederkehrenden Jahresgebühren, welche dem Kanton Zürich zu entrichten sind. Die Partnerkantone sind in der Steuerungskommission vertreten.
Gleiches Vorgehen auch beim Schallschutz
Die Schallschutz-Anforderungen an neue Gebäude regeln, dass der Lärm von technischen Anlagen wie Lüftung, Küchenabluft, Spülung, Lift und der Lärm aus dem Gebrauch der Gebäude wie Stimmen, Musik, Fernsehgerät so gut wie möglich gedämpft wird. Die Mindestanforderungen sind in einer verbindlichen Norm zusammengefasst. Weil die diesbezügliche Überprüfung eines Baugesuches für kommunale Baubewilligungsbehörden anspruchsvoll ist, soll wie im Energiebereich eine private Kontrolle eingeführt werden.
Die Ausbildung und Anerkennung der Kontrolleure soll wie bei der privaten Kontrolle im Energiebereich zwischen den beteiligten Kantonen koordiniert werden. Es ist damit zu rechnen, dass viele Kontrolleure im Energiebereich sich auch im verwandten Bereich des Schallschutzes ausbilden lassen und beide Aufgaben erfüllen können. Wie im Energiebereich übernimmt auch hier die Baudirektion des Kantons Zürich die Aufgaben einer zentralen Vollzugsstelle.