Schiessplatz Wichlen: Überarbeitete Benutzungsordnung für zivile Nutzung des Geländes

Um den sicheren Betrieb des Schiessplatzes Wichlen zu erhöhen und die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, hat das VBS 2022 eine Benutzungsordnung erarbeitet sowie ein gerichtliches Verbot beantragt. Aufgrund zahlreicher Einsprachen hat sich armasuisse Immobilien dazu entschlossen, die Benutzungsordnung für die zivile Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der Gemeinde Glarus Süd zu überarbeiten und ab Herbst 2023 in Kraft zu setzen.



Schiessplatz Wichlen (Archivbild: hasp)
Schiessplatz Wichlen (Archivbild: hasp)

Aufgrund zahlreicher Einsprachen hat armasuisse Immobilien, das Immobilienkompetenzzentrum des VBS, beschlossen, die Benutzungsordnung und das gerichtliche Verbot aus dem Jahr 2022 in Abstimmung mit der Gemeinde Glarus Süd zu überarbeiten und zu präzisieren. Um die Inhalte eindeutig darstellen zu können, wurde einerseits ein gerichtliches Verbot beantragt, das nur die Zubringerstrasse zum Schiessplatz betrifft. Ein weiteres gerichtliches Verbot deckt andererseits die beiden Parzellen des Schiessplatzgeländes ab. Die beiden angepassten, neu beantragten gerichtlichen Verbote werden in Kürze im kantonalen Amtsblatt öffentlich publiziert. Ab Herbst 2023 tritt die Benutzungsordnung in Kraft. Mit Informationstafeln an verschiedenen, gut sichtbaren Orten beim Schiessplatzgelände wird auf die Benutzungsordnung aufmerksam gemacht. 

Was beinhaltet die Benutzungsordnung: 

• Ausserhalb der Sperrzeiten ist das Schiessplatzgelände für Zivilpersonen weiterhin auf eigene Verantwortung zugänglich und darf auf Strassen und Wegen begangen werden. Bei Schiessbetrieb ist der Zutritt zum gefährdeten Raum verboten. Dies gilt auch für die Ski- und Schneeschuhwanderrouten sowie Wanderwege, welche sich innerhalb des gefährdeten Raumes befinden. 

• In den Schutzgebieten gilt Leinenpflicht für Hunde, das heisst in den Natur-, Schon- und Ruhegebieten sowie im Jagdbanngebiet. 
• Die Jagd bleibt im bisherigen Umfang möglich. 
• Auf dem Schiessplatzareal dürfen keine Abfälle sowie sonstige Gegenstände deponiert werden. 
• Auf dem Schiessplatzareal darf nicht campiert werden. • Zivilpersonen dürfen wie bisher die Strasse bis zur Abzweigung zur Skihütte «Obererbs» und bis zum Restaurant «Panixerstübli» befahren. 
• Schützinnen und Schützen dürfen die Strasse bis zur 300-Meter-Schiessanlage weiterhin benutzen. 
• Auf dem Schiessplatzareal und entlang der Zubringerstrasse dürfen ausserhalb der bestehenden signalisierten Parkplätze keine Fahrzeuge abgestellt oder parkiert werden. 
• Die signalisierten Parkplätze stehen weiterhin kostenlos zur Verfügung. 

Die Benutzungsordnung ist eine notwendige Massnahme, um den sicheren Betrieb des Militärschiessplatzes zu gewährleisten, unerwünschte Verschmutzung zu vermeiden und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.