Schliessungszeiten Gartenrestaurants in Glarus

In seinem Bulletin nimmt der Gemeinderat Stellung zu seinem Entcheid und wird mit den Betroffenen das Gespräch suchen. Zudem wurden die Sanierung der Gebäulichkeiten Sackberg und die Leistungs-vereinbarung Gemeinde – Alters- und Pflegeheim Glarus (APG) behandelt.

 



Der Gemeinderat von Glarus wird mit den Betroffenen betreffend Schliessungszeiten der Gartenrestaurants das Gespräch suchen. (Bild: archiv)
Der Gemeinderat von Glarus wird mit den Betroffenen betreffend Schliessungszeiten der Gartenrestaurants das Gespräch suchen. (Bild: archiv)

Der Gemeinderat nimmt die Anliegen der verschiedenen Parteien in dieser Sache ernst. Es ist ihm, wie auch den Verantwortlichen der zuständigen Hauptabteilung Kanzlei ein wichtiges Anliegen, bei der Suche nach einer Lösung möglichst nach einem Gleichgewicht zwischen den Geschäftsinteressen der Gastronomen, den Ausgehbedürfnissen der von ihnen beherbergten Gäste und dem Ruhebedürfnis der betroffenen Anwohner zu suchen und zu finden. Eine allseits völlig zufriedenstellende Lösung wird es in diesem Bereich kaum je geben, dazu sind die Interessen zu verschieden. Die diesbezüglichen Entscheide der Gemeindeverantwortlichen stehen stets je nach Sichtweise in der Kritik. Trotzdem darf erwartet werden, dass die handelnden Personen in ihrer anspruchsvollen Mittlerrolle respektiert werden.

Glarus ist einzigartig vielseitig und als Hauptort auch das Kultur- und Ausgangszentrum des Kantons. Um diese Rolle aktiv und positiv zu unterstützen, sind einige transparente und klare Regelungen notwendig, die für alle Beteiligten den Rahmen abstecken und Verlässlichkeit bringen.

Das weitere Vorgehen in dieser Sache beinhaltet unter anderem Gespräche mit Betroffenen auf beiden Seiten. Über die so erarbeiteten Resultate wird die Gemeinde zu gegebener Zeit wieder informieren.

Sanierung Gebäulichkeiten Alp Sackberg


Der Gemeinderat hat zwei Kredite der Investitionsrechnung 2013, deren Mittel für die Teilsanierung der Infrastruktur auf der Alp Sackberg, Stafel Vordersack, vorgesehen sind, freigegeben. Es handelt sich einerseits um einen Betrag von 90 000 Franken für die Sanierung der Jauchegrube und der Mistplatte, andererseits geht es um die Anpassung des Stalles nach den geltenden Tierschutzbestimmungen. Hiefür ist ein Betrag von 60 000 Franken vorgesehen. Diese Arbeiten sollen noch vor der Alpzeit im Frühling 2013 ausgeführt werden.

Leistungsvereinbarung Gemeinde – Alters- und Pflegeheime Glarus (APG)


Das kantonale Gesundheitsgesetz weist den Gemeinden u.a. die Aufgabe zu, für die Betreuung und Pflege von Betagten stationäre Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird in der Gemeinde Glarus – nebst dem «Salem» in Ennenda – durch die drei gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheime Bühli Ennenda, Bruggli Netstal und Pfrundhaus Glarus wahrgenommen. Diese drei Heime unterstehen der öffentlich-rechtlichen Anstalt Alters- und Pflegeheime Glarus (APG).

Die Heimordnung der Gemeinde Glarus sieht in Art. 3 vor, dass der Gemeinderat mit der Institution Alters- und Pflegeheim Glarus, vertreten durch den Verwaltungsrat, eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Nach längeren Verhandlungen und der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwurfes hat der Gemeinderat seinerseits die endgültige Fassung dieser Leistungsvereinbarung genehmigt. In dieser Vereinbarung werden im Wesentlichen folgende Punkte angesprochen:

- Allgemeine Finanzierung der Heime und deren nicht gewinnorientierten wirtschaftlichen Ausrichtung

- Preise und Tarife, welche kostendeckend sein müssen

- Infrastruktur, mit den involvierten Heimen und Anzahl Plätze pro Heim

- Leistungen der Heime bezüglich Hotellerie, Betreuung und Pflege, mit den möglichen Aufenthalts- und Wohnformen

- Qualitätsstandard der Heime