Schlussrechnung des Projekts «Hochwasserschutz Linth 2000»

Zweieinhalb Jahre nach der Eröffnung des sanierten Linthwerks steht fest: Das Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» schliesst auch kostenmässig erfolgreich ab. Der bewilligte Kredit von 127 Millionen Franken wird eingehalten. Die Linthkommission hat zwischenzeitlich auch die Weichen für die Zukunft gestellt und für die Betriebsphase Anpassungen an der Organisation vorgenommen. Zudem hat sie neue Richtlinien für die zukünftige Nutzung und den Unterhalt des Werks festgelegt.



Anlässlich der Medienorientierung der Linthkommission vom 12. November 2015 informierte der Präsident der Linthkommission
Anlässlich der Medienorientierung der Linthkommission vom 12. November 2015 informierte der Präsident der Linthkommission

Anlässlich der Medienorientierung der Linthkommission vom 12. November 2015 informierte der Präsident der Linthkommission, Regierungsrat Willi Haag (SG), über die Schlussrechnung des Projekts «Hochwasserschutz Linth 2000». Die Kosten liegen innerhalb des bewilligten Kredits von 127 Millionen Franken.

Die rigorose Kostenkontrolle hat sich bewährt. Der bewilligte Kredit wurde nicht überschritten. Dies trotz verschiedener Mehraufwendungen für unerwartete Altlastensanierungen im Perimeter des Linthwerks und inklusive Rückstellung für die rechtlich noch nicht abgeschlossene Altlastensanierung im Tschachenwald in Bilten. Ebenso konnten die noch zu erwartenden Kosten für die Erfolgskontrolle Ökologie und für das Flussbau-Monitoring bis ins Jahr 2023 reserviert werden.

Die Schlussrechnung wurde durch vier Revisoren der Konkordatskantone Glarus, Schwyz, St.Gallen und Zürich überprüft und durch die Linthkommission und den Bund genehmigt. Die Linthkommission ist erfreut, dass sich ihre hohen Erwartungen an das Projekt in jeder Beziehung erfüllt haben: bezüglich Hochwassersicherheit, bezüglich erhöhtem Natur- und Erlebniswert und nun auch bezüglich der Einhaltung des bewilligten Kredits.

Ein streng kontrolliertes Werk

Das Linthwerk untersteht auch nach Abschluss der Bauabrechnung für das «Hochwasserschutzprojekt Linth 2000» weiterhin strengen Kontrollen. So wird die laufende Rechnung jährlich durch die Revisoren der vier Konkordatskantone im Detail geprüft, bevor sie durch die Linthkommission genehmigt werden kann.

In den Jahren 2014/15 wurde zudem auch die Linthverwaltung einer umfassenden Kontrolle unterzogen. Aufgrund einer privaten Eingabe aus dem Jahr 2013, welche die Organisation und die Tätigkeit der Linthverwaltung kritisch hinterfragte, hat die Staatswirtschaftliche Kommission des St.Gallischen Kantonsrates eine vertiefte Prüfung vorgenommen. Gemäss Bericht vom 11. Februar 2015 ist die Kommission in ihrer Prüfung weder auf Anzeichen für eine unzweckmässige Organisation noch für unkorrekte Handlungen der Linthverwaltung gestossen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellte der Linthverwaltung vielmehr ein sehr gutes Zeugnis aus. Dieses positive Prüfungsresultat hat die Staatswirtschaftliche Kommission auch öffentlich kommuniziert.

Leitbild für das «Linthwerk 2100»


Das sanierte Linthwerk ist für eine Nutzungsdauer von 100 Jahren ausgelegt. Die Linthkommission hat die zweieinhalb Jahre seit der Eröffnung des sanierten Werks dazu genutzt, die Strukturen an die zukünftigen Erfordernisse anzupassen und die Nachhaltigkeit der investierten öffentlichen Gelder für den langen Zeitraum sicherzustellen. Verschiedene Reglemente und Verordnungen wurden überprüft und überarbeitet. Dabei flossen die Erfahrungen bezüglich Betrieb und Unterhalt mit ein, die seit Abschluss der Bauarbeiten mit dem «neuen» Linthwerk gemacht wurden.

Die wichtigsten Grundsätze sind zudem in einem neuen Leitbild festgelegt, das die Linthkommission im Rahmen einer Klausurtagung im April 2015 erarbeitet und im September verabschiedet hat. Danach ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Linthwerks die langfristige Erhaltung der Hochwassersicherheit im Einzugsgebiet des Escher- und Linthkanals. Der Unterhalt, die Überwachung der Anlagen mit dem Jahressicherheitsbericht und die Notfallplanung haben oberste Priorität. Im Wissen, dass sich die Linthebene in den kommenden Jahrzehnten wirtschaftlich und gesellschaftlich stark entwickeln wird, wurde jedoch der Bedeutung des Linthwerks als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ebenfalls besonders Rechnung getragen.

Die bewährte Zusammensetzung der Linthkommision mit Exekutivmitgliedern aus den Konkordatskantonen soll beibehalten werden. Unverändert hoch soll auch der Stellenwert der regelmässigen Information und Kommunikation über das Linthwerk bleiben.

Optimierung der Betriebs- und Unterhaltskosten


Im Zentrum der in den letzten zweieinhalb Jahren geplanten Reorganisationsmassnahmen für die Betriebs- und Unterhaltsphase stand insbesondere auch eine Optimierung der Kosten. Während der Bauzeit betrug das Stellenpensum des Linthingenieurs als auftragsseitiger Gesamtprojektleiter 80 Prozent. Für eine Übergangsphase wurde das Pensum nach Abschluss der Bauarbeiten auf zunächst 60 Prozent reduziert. Nun hat die Linthkommission nochmals eine Neubeurteilung vorgenommen. Ab 1. Januar 2016 beträgt das Pensum für den Linthingenieur noch 50 Stellenprozente. Die Linthverwaltung nutzt weiterhin die Infrastruktur des Büros P. Meier & Partner AG in Lachen. Die Kosten für Miete, Administration und Buchhaltung werden weiterhin pauschal entschädigt. Wie bis anhin ist es auch künftig dem Ingenieurbüro P. Meier & Partner AG, in dessen Geschäftsleitung Linthingenieur Markus Jud Einsitz hat, nicht möglich, über die klar definierten Aufgaben der Linthverwaltung hinaus zusätzliche Aufträge für das Linthwerk auszuführen.

Auch die Unterhaltskosten am sanierten Linthwerk sollen bestmöglich reduziert werden, ohne dabei die vielfältigen Aufgaben zu vernachlässigen. Die Linthkommission hat überprüft, wie viel Personal, Maschinen und Geräte dafür notwendig sind.

Für den laufenden Unterhalt und die Überwachung des 23 Kilometer langen Escher- und Linthkanals mit den angrenzenden Flächen des Linthwerks sind weiterhin die beiden Linthaufseher zuständig. Da gewisse Arbeiten saisonal bedingt nur unregelmässig anfallen, braucht es nicht immer gleich viel Personal und auch die Maschinen und Geräte kommen unregelmässig zum Einsatz. Deshalb soll die Zusammenarbeit für die Unterhaltsarbeiten zwischen der Linthverwaltung und der Linthebene-Melioration soweit möglich, verstärkt werden. Entsprechende Absprachen zwischen der Linthkommission und der Verwaltungskommission der Linthebene-Melioration sind in Vorbereitung. Die bewährte Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Benken wird beibehalten.

Hänggelgiessen – ein beliebtes Naherholungsgebiet

Das erneuerte Linthwerk hat in den vergangenen drei Jahren aufgrund seines gesteigerten Erholungswerts sehr viele zusätzliche Besucher angezogen. Insbesondere bei schönem Wetter sind einzelne Gebiete sehr stark frequentiert, so insbesondere das Gebiet Hänggelgiessen bei Schänis und das Gäsi bei Weesen. Ausserdem erfreuen sich Schlauchbootfahrten wieder zunehmender Beliebtheit.

Um die Besucher zu lenken, sind entlang der Wege verschiedene Orientierungs- und Informationstafeln mit Angaben zu den «Spielregeln» für die Benützung der Anlagen aufgestellt worden. Die Erfahrung seit Fertigstellung des Sanierungsprojekts hat allerdings gezeigt, dass die «Spielregeln» nicht von allen Besucherinnen und Besuchern eingehalten werden. So wird insbesondere das Betretungs- und Anlandeverbot in den markierten Naturschutzgebieten im Hänggelgiessen missachtet.

Die damit verbundenen Probleme wurden beim jährlichen Treffen der Linthkommission mit den Linthgemeinden im September 2015 erörtert. Die Einhaltung der Vorschriften in den markierten Naturschutzgebieten im Perimeter des Linthwerks ist Aufgabe der Gemeinden. Damit kommt einer engen und stetigen Zusammenarbeit zwischen Linthwerk und Linthgemeinden zunehmende Bedeutung zu.

So haben die im öffentlich-rechtlichen Verfahren für das Naturschutzgebiet im Hänggelgiessen federführende Gemeinde Schänis, das Linthwerk, die Umweltorganisationen und die Nachbargemeinde Benken übereinstimmend erkannt, dass die gemischte Zone mit Betretungsverbot und Zutrittserlaubnis in diesem Gebiet nicht praktikabel ist. Deshalb wird die künftige Verordnung für das Naturschutzgebiet im Hänggelgiessen – für die markierten Zonen und die angrenzenden Flächen – ein absolutes Betretungsverbot beinhalten. Die Aufhebung der gemischten Zone schafft Klarheit und erleichtert der Gemeinde die Überwachung und den Vollzug. Ausserdem sollen Schlauchbootfahrer mittels besserer Signalisation darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Anlanden im Hänggelgiessen verboten ist.

Zufriedene Pächter


Die Zusammenarbeit mit den insgesamt 89 Pächtern am Escher- und Linthkanal hat sich zwischenzeitlich gut eingespielt. Die Bewirtschaftung der Ried- und Wiesenflächen des Linthwerks ist wesentlich anspruchsvoller geworden. Die gegenüber früher viel strengeren Rahmenbedingungen verlangen von den Landwirten Erfahrung und grosse Sorgfalt. Die Linthverwaltung überprüft die Einhaltung der Vorschriften und schreitet ein, wenn beispielsweise durchnässte Böden befahren oder Wiesen gedüngt werden. Die Erfahrung der letzten zwei Jahre zeigt, dass die Landwirte mit den neuen Bestimmungen gut zurechtkommen und mit dem Pachtverhältnis zufrieden sind.