Schoggi ohne Cadmium – Gipfeli mit Butter

Zu viel Cadmium in der Schokolade? Zu wenig Butter im Buttergipfeli? Die Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in den Kantonen Graubünden und Glarus gingen diesen Fragen nach und kamen zu erfreulichen Ergebnissen.



Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Weder Schokolade noch Buttergipfeli mussten beanstandet werden • Foto zvg
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Weder Schokolade noch Buttergipfeli mussten beanstandet werden • Foto zvg

Schokolade

Schokolade und Kakaopulver können je nach Kakaoanteil einen hohen Gehalt an Cadmium aufweisen, das bei Menschen Nierenschäden verursachen kann. In gewissen Kakao-Anbauregionen sind die Böden cadmiumhaltig, was eine Anreicherung von Cadmium in den Kakaopflanzen zur Folge hat.

Im Januar 2021 haben die Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in den Kantonen Graubünden und Glarus (ALT) insgesamt 20 Schokoladen aus überwiegend heimischer Produktion erhoben und ins Labor des ALT zur Untersuchung auf Cadmium gebracht. 13 Schokoladen wurden zusätzlich bezüglich korrekter Deklaration überprüft.

Erfreulicherweise wurden die in der Kontaminantenverordnung festgelegten Höchstwerte für Schokoladen unterschiedlichen Kakaogehalts bei keiner einzigen Probe überschritten. Dies zeigt, dass den Schokoladenherstellern die Cadmium-Problematik bewusst ist und sie der Pflicht zur Selbstkontrolle nachkommen.

Bei der Deklaration der Produkte gibt es allerdings noch Verbesserungspotential, mussten doch sieben der 13 bezüglich Deklaration überprüften Produkte beanstandet werden. Bei den meisten Deklarationsmängeln handelte es sich um eher kleinere Mängel. Die Hersteller wurden aufgefordert, die Mängel im Rahmen des nächsten Neudrucks der Etiketten bzw. Neubestellung des Verpackungsmaterials zu beheben. Allerdings betrafen diese Beanstandungen keine Glarner Produkte bzw. Hersteller.

Buttergipfeli und Butterzopf

Häufig werden Backwaren als mit Butter hergestellt angepriesen. Ist aber in diesen Produkten auch tatsächlich Butter enthalten oder werden sie mit billigeren Butterersatzfetten hergestellt? Wird in der Sachbezeichnung auf die Zutat Butter hingewiesen, gelten gesetzlichen Mindestgehalte.

Im Rahmen einer Untersuchungskampagne hat das ALT im März 2021 in den Kantonen Graubünden und Glarus insgesamt 20 als «mit Butter» angepriesene Backwaren in Bäckereien und Grossverteilern erhoben. Im Labor wurde nebst dem Butterfettgehalt auch der deklarierte Gesamtfettgehalt überprüft. Zudem wurden die Erzeugnisse hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsmerkmale genauer unter die Lupe genommen.

Alle erhobenen Backwaren entsprachen bezüglich des Butterfettgehalts den gesetzlichen Mindestanforderungen. Bei einer Butterbrioche war der geforderte Wert zwar leicht unterschritten, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde aber auf eine Beanstandung verzichtet. Bei einem Sablé wurde die Zutat Berg-Butter erwähnt, obwohl dem Erzeugnis keine Zertifizierung als Bergprodukt zugrunde lag. Bei den bei Grossverteilern erhobenen Backwaren war die Nährwertangabe für das Gesamtfett durchwegs korrekt deklariert. Insgesamt mussten nur zwei – Glarner – Produkte aus lokalen Bäckereien wegen mangelhafter Deklaration beanstandet werden.

Das ALT kommt zum Schluss: In der Regel können sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen, dass, wo Butter drauf steht, auch genügend Butter drin ist. Sowohl Dorfbäckereien als auch industrielle Hersteller von Backwaren sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deklarieren ihre Produkte mehrheitlich korrekt.