Die Herbst-Gemeindeversammlung 2019 hatte die Werkordnung der Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus) teilrevidiert und nach kontroverser Diskussion eine maximale Höhe der Konzessionsabgabe, die neu als Öko-Abgabe an die Gemeinde ausgestaltet ist und zweckgebunden einen Energiefonds speist, von 1 Rp./kWh beschlossen. Aufgrund der hohen Belastung der Wirtschaft wegen den Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich der Gemeinderat nun für eine schrittweise Einführung der neuen Öko-Abgabe entschieden.
Wirtschaft fordert Aussetzung der Konzessionsabgabe
Im April 2020 forderten die Präsidien der Ortsparteien CVP, BDP, FDP und SVP sowie der Glarner Handelskammer und des Glarner Gewerbeverbandes beim Gemeinderat aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Aussetzung der Konzessionsabgabe für die Jahre 2020 und 2021. Gleichzeitig forderte die Glarner Klimabewegung die Festsetzung der neuen Öko-Abgabe auf den maximal möglichen Betrag von 1 Rp./kWh bereits ab dem Jahr 2020. An einem Runden Tisch wurde im Mai 2020 mit den Parteien und Wirtschaftsverbänden unterstützende Massnahmen und Anliegen rund um die Auswirkungen der Corona-Pandemie besprochen. Auch an diesem Anlass war die Aussetzung der Öko-Abgabe für die Jahre 2020 und 2021 ein Thema.
Stromverbrauch in der Gemeinde Glarus
Ein bewussterer Umgang mit Energie und bereits getätigte Investitionen in Gebäude, Produktion und Geräte führen zwar zu einem rückläufigen Stromverbrauch in der Gemeinde, dennoch ist insbesondere die Industrie für ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf eine hohe Strommenge angewiesen. Die Corona-Pandemie hatte bereits Folgen auf den Stromverbrauch. So hat die Gastronomie in den beiden Monaten März und April 2020 im Vergleich zum Vorjahr beinahe 50 Prozent weniger Strom verbraucht, die Unternehmen in den Branchen Herstellung, Verarbeitung, Rohstoffgewinnung, Detailhandel und Gesundheit/Soziales/Pflege zusammen ungefähr 5 Prozent weniger (Quelle: tb.glarus). Es ist deshalb grundsätzlich mit einer geminderten Einnahme bei der Öko-Abgabe für das Jahr 2020 zu rechnen.
Abwägung des Gemeinderates
Die Öko-Abgabe stellt für die Gemeinde eine wesentliche Einnahmequelle dar. Sie speist zweckgebunden den durch die Gemeindeversammlung im Herbst 2019 beschlossenen Energiefonds. Eine solche Konzessionsabgabe ist ein schweizweit angewendetes Instrument zur Abgeltung der Nutzung von Grund und Boden durch einen Energieversorger. Die Herbst-Gemeindeversammlung 2019 senkte mit der Revision der Werkordnung auch die Konzessionsabgabe von bisher 1,1 Rp./kWh bereits um rund 10 Prozent auf maximal 1 Rp./kWh. Die geführte politische Diskussion zur Teilrevision der Werkordnung war ausgiebig, das Abstimmungsresultat war klar und besitzt in der Beurteilung des Gemeinderates deshalb eine klare demokratische Legitimation.
Auf der anderen Seite ist die Betroffenheit der Unternehmen in der Gemeinde durch die Coronavirus-Pandemie gross. Die Auswirkungen treffen Menschen und Unternehmen unverschuldet. Es ist damit zu rechnen, dass eine Phase des wirtschaftlichen Abschwungs auf uns zukommt. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Versorgungsketten und als Beitrag zum Überleben von Unternehmen sind Unterstützungs-Massnahmen aller Staatsstufen nötig und auch gerechtfertigt. Der Gemeinderat hat deshalb auch bereits diverse allgemeine und spezifische Unterstützungs-Massnahmen für die lokale Wirtschaft beschlossen, kommuniziert und umgesetzt.
Der Gemeinderat ist nach sorgfältigen Abwägungen zum Schluss gekommen, dass es Sinn macht, aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie auf Einnahmen zu verzichten, indem die Öko-Abgabe für das Jahr 2020 auf 0,5 Rp./kWh festgesetzt wird, also um 0,5 Rp./kWh tiefer als die bereits publizierte Abgabehöhe. Damit können im Jahr 2020 sämtliche Strombezüger entlastet werden. Die Öko-Abgabe für die Jahre 2020 und 2021 vollständig auszusetzen, ginge dem Gemeinderat zu weit, denn die Stimmberechtigten haben im Herbst 2019 die Öko-Abgabe sowie deren maximale Höhe beschlossen. Auch sind die gesetzten energiepolitischen Ziele der Gemeinde anspruchsvoll und bedürfen des Energiefonds zur Finanzierung.
Rückerstattung von entstandenen Guthaben mit den künftigen Rechnungen
Guthaben, welche bei den Strombezügern aufgrund bereits bezahlter Stromrechnungen entstanden sind, weil diese mit der ursprünglich beschlossenen Abgabehöhe von 1 Rp./kWh berechnet wurden, werden auf den künftigen Rechnungen der tb.glarus gutgeschrieben. Diese Guthaben werden nicht ausbezahlt. Die Gemeinde Glarus dankt den tb.glarus für die Übernahme dieses administrativen Zusatzaufwandes.