Landrat Samuel Zingg und Unterzeichnende haben am 20. November 2024 das Postulat «Ist der Nettoverschuldungsquotient die passende Kennzahl für die ‘Aktivierung der Schuldenbremse’ und passt der Grenzwert von 200%?» eingereicht. Darin fordern sie den Regierungsrat auf, den Grenzwert für das Einsetzen der Schuldenbremse für die Glarner Gemeinden zu prüfen. Ausserdem soll eruiert werden, ob eine andere Kennzahl oder eine andere Grundlage geeigneter wäre, um die Aktivierung der Schuldenbremse zu definieren.
Regierungsrat begrüsst Überprüfung
Der Nettoverschuldungsquotient ist ein wichtiger und breit anerkannter Indikator für die öffentlichen Finanzen. Ein Nettoverschuldungsquotient von 200 Prozent und mehr widerspiegelt eine sehr hohe Verschuldung des Gemeinwesens, welche die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben und den finanziellen Handlungsspielraum mittel- und längerfristig gefährdet. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als richtig, klare Regeln zur Begrenzung der Verschuldung im Gesetz zu verankern. Er ist bereit, die Schuldenbegrenzungsregel für den Kanton und die Gemeinden unter Einbezug der Gemeinden grundsätzlich zu überprüfen und auch alternative Regelungen zu diskutieren. Dies darf aber letztlich nicht dazu führen, dass Massnahmen zur Schuldenbegrenzung vertagt werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat zu überweisen. Das Postulat sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.
Der Nettoverschuldungsquotient
Beim Nettoverschuldungsquotient handelt es sich um eine Kennzahl für die öffentlichen Finanzen und deren nachhaltige Entwicklung. Er gibt an, welcher Anteil der jährlichen Steuereinnahmen erforderlich wäre, um die öffentliche Nettoschuld abzutragen. Eine Übersicht über die Nettoschuld der einzelnen Gemeindehaushalte liefert das jährliche Gemeindefinanzrating (s. Medienmitteilung 10.1.2024).