Schutz vor Passivrauchen

Zum Passivraucherschutz in den kantonalen Gebäuden hat der Regierungsrat eine Weisung erlassen. Danach ist das Rauchen in den Räumlichkeiten der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Anstalten grundsätzlich untersagt und nur noch in speziell dafür eingerichteten Fumoirs gestattet



Rauchfreie kantonale Gebäude: der Regierungsrat hat eine entsprechende Weisung erlassen (Bild: jhuber)
Rauchfreie kantonale Gebäude: der Regierungsrat hat eine entsprechende Weisung erlassen (Bild: jhuber)

Zum Thema Passivraucherschutz sind zwei Memorialsanträge und eine Motion hängig. Der im Frühjahr 2006 eingereichte Memorialsantrag eines Bürgers muss gemäss der Kantonsverfassung der Landsgemeinde 2008 vorgelegt werden, während derjenige des Verbandes Gastro Glarnerland vom Mai 2007 erst an der Landsgemeinde 2009 zwingend zur Behandlung ansteht. Die Motion der Grünen Landratsfraktion hat der Landrat im Herbst 2005 überwiesen.

Zwei Memorialsanträge

Der Memorialsantrag des Bürgers verlangt ein grundsätzliches Rauchverbot in Gastbetrieben und die Motion der Grünen Landratsfraktion ein solches in Gebäuden der öffentlichen Hand; gestattet bleiben soll das Rauchen in speziell dafür eingerichteten Raucherräumen, so genannten Fumoirs. Der Antrag von Gastro Glarnerland bezieht sich auf alle öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten. Er möchte jedoch, entsprechend dem gegenwärtigen Entwurf einer Bundesregelung, im Gastgewerbe Raucherlokale zulassen, wenn eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherrräumen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Schutz vor Passivrauchen gutgeheissen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Verschiebung des auf die Landsgemeinde 2008 zu traktandierenden Memorialsantrages. Dies im Hinblick darauf, dass eine Regelung auf Bundesebene absehbar ist. Der Nationalrat hat am 4. Oktober 2007 einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Passivrauchen mit klarer Mehrheit gutgeheissen. Dieser sieht ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Räumen mit Ausnahme von Fumoirs vor. Das Verbot soll auch für Gastbetriebe gelten, mit der bereits erwähnten Einschränkung, dass die Führung besonders gekennzeichneter Raucherlokale bewilligt werden kann, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumlichkeiten nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Beratung des Gesetzesentwurfes im Ständerat ist für das Frühjahr 2008 geplant.

Regierungrat begrüsst eine gesetzliche Regelung

Die Gefährdung der Gesundheit durch das Passivrauchen ist wissenschaftlich belegt. Der Regierungsrat befürwortet deshalb eine gesetzliche Regelung, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen schützt. Er erachtet in diesem Fall eine gesamtschweizerische Lösung als sinnvoll, ist doch das Passivrauchen überall gleich gefährlich und erhöht eine einheitliche Regelung die Rechtssicherheit und die Akzeptanz eines Rauchverbotes. Dass es zu einem Bundesgesetz betreffend den Passivraucherschutz kommen wird, ist sehr wahrscheinlich. Es erweist sich als wenig zweckmässig, parallel dazu der Landsgemeinde eine kantonale Regelung zu unterbreiten. Eine solche würde mit der Inkraftsetzung der Bundeslösung hinfällig oder müsste zumindest angepasst werden.

Rauchfreie kantonale Gebäude als erster Schritt


Zum Passivraucherschutz in den kantonalen Gebäuden hat der Regierungsrat eine Weisung erlassen. Danach ist das Rauchen in den Räumlichkeiten der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Anstalten grundsätzlich untersagt und nur noch in speziell dafür eingerichteten Fumoirs gestattet. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Beibehaltung von Raucherräumen besteht nicht. Mit dieser Weisung wird die Motion der Grünen Landratsfraktion auf kantonaler Ebene umgesetzt. Für die kommunale Ebene unterbreitet der Regierungsrat den Gemeinden seine Weisung im Sinne einer Empfehlung.