Schutzbeschluss Torfstichseen wird teilweise überarbeitet

Gegen die Änderung des Schutzbeschlusses zu den Torfstichseen aus dem Jahr 2018 wurden beim Regierungsrat Einsprachen erhoben. Die Einspracheentscheide des Regierungsrates wurden vereinzelt an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hat die Beschwerden teilweise gutgeheissen und den Schutzbeschluss Torfstichseen zur Überarbeitung zurückgewiesen.



Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten: Die Torfstichseen stehen wegen ihrer grossen ökologischen Bedeutung unter Schutz • (Foto: Wikipedia)
Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten: Die Torfstichseen stehen wegen ihrer grossen ökologischen Bedeutung unter Schutz • (Foto: Wikipedia)

Die Torfstichseen sind ein kleines, aber ökologisch sehr wertvolles Naturgebiet bei Bilten. Sie entstanden durch den Abbau von Torf im 19. und 20. Jahrhundert. Nach der Einstellung des Torfabbaus füllten sich die Gruben mit Wasser und bildeten mehrere kleine Weiher und Teiche.

Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten

Die Torfstichseen gehören heute zu den Flachmooren von nationaler Bedeutung und sind zugleich ein wichtiges Amphibienlaichgebiet. Das Gebiet bietet Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten. Es liegt zudem im Wildtierkorridor Niederriet, einem überregional bedeutsamen Vernetzungsraum für Wildtiere. Teile des Gebiets werden von der Landwirtschaft genutzt. Gleichzeitig sind die Torfstichseen ein beliebtes Naherholungsgebiet.

1978 stellte der Regierungsrat die Torfstichseen wegen ihrer hohen ökologischen Bedeutung unter Schutz. Dieser legt fest, welche Nutzungen möglich sind und wie die Pflege und Entwicklung des Gebiets erfolgen soll. Der Schutzbeschluss aus dem Jahre 1978 erwies sich in verschiedener Hinsicht als unzureichend, insbesondere erfüllte er die bundesrechtlichen Anforderungen für Objekte von nationaler Bedeutung nicht. Daher wurde ein Verfahren auf Anpassung des Schutzbeschlusses eingeleitet.

Pufferzonen und Tierwelt-Grundlagen sind zu überarbeiten

Im Mai 2018 änderte der Regierungsrat den Schutzbeschluss zu den Torfstichseen. Mit der Änderung soll der überregionalen ökologischen Bedeutung der Torfstichseen Rechnung getragen werden. Er stärkt den Wasserhaushalt des Gebiets, schützt wertvolle Lebensräume und regelt in sensiblen Bereichen Nutzungen und Eingriffe grundsätzlich und mit Ausnahmen. Gegen die Änderung des Schutzbeschlusses wurden Einsprachen erhoben. Im Rahmen der Prüfung der Einsprachen nahm der Regierungsrat im Jahr 2024 punktuell Anpassungen am geänderten Schutzbeschluss vor. Dies führte auch zur teilweisen Gutheissung von Einsprachen; insgesamt blieb die Schutzintensität jedoch gewährleistet.

Gegen einen Teil der Einspracheentscheide des Regierungsrates wurden Beschwerden beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieses hat die Beschwerden nun in gewissen Teilen gutgeheissen und den Schutzbeschluss zur Überarbeitung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Insbesondere sind die Pufferzonen und Tierwelt-Grundlagen zu überarbeiten.

Das Departement Bau und Umwelt konzentriert sich derzeit auf die Erarbeitung bzw. Verbesserung der vom Verwaltungsgericht geforderten fachlichen Grundlagen, auf deren Basis die Überarbeitung des Schutzbeschlusses und Schutzzonenplans Torfstichseen erfolgt. Die weiteren geplanten Schutzbeschlüsse werden aufgrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen anschliessend in Angriff genommen.