Schutzkonzept für Schulen präzisiert

Der Bundesrat hat neue landesweit geltende Massnahmen beschlossen, darunter die generelle Maskenpflicht an Berufsfachschulen auch während des Unterrichts. Für die Schutzvorkehrungen in der Volksschule sind die Kantone zuständig. Das kantonale Schutzkonzept bleibt weitgehend unverändert in Kraft: In Unterrichtssituationen gilt für Schülerinnen und Schüler aller Volksschulstufen inklusive Oberstufe in der Regel nach wie vor keine Maskenpflicht.



Das Schutzkonzept für Glarner Schulen wurde angepasst (• Foto: iStock)
Das Schutzkonzept für Glarner Schulen wurde angepasst (• Foto: iStock)

Oberstes Ziel bleibt weiterhin, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen vor einer Ansteckung in der Schule zu schützen und einen neuerlichen Wechsel in den Fernunterricht zu vermeiden. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung im Kanton Glarus wurde das kantonale Schutzkonzept in folgenden Punkten präzisiert:

  • Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht für alle Erwachsenen auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden, also auch für Lehrpersonen während des Unterrichts. Ausnahmen sind in spezifischen Situationen möglich, etwa bei mündlichen Sequenzen in Sprachlektionen oder für die Logopädie.
  • Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Oberstufe) auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden, jedoch nicht während des Unterrichts. Ausnahmsweise kann die Schule auf dieser Stufe das Tragen von Masken anweisen – zum Beispiel, wenn Unterricht nicht in der Stammklasse, sondern in durchmischten Klassen stattfindet.
  • Für externe Personen ab dem 12. Geburtstag gilt auf dem Schulareal (während der üblichen Schulzeiten) und in den Schulgebäuden eine generelle Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske.

Für die Schulen der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen, 4.–6. Klassen Gymnasium, Fachmittelschule) gelten im Wesentlichen die bundesrätlich verordneten Vorgaben. Weitere Massnahmen zur Reduktion der Ansteckungsgefahr können von den Gemeinden für die Volksschule bzw. von den Schulleitungen der Berufsfachschulen und der Kantonsschule lokal und situativ ergriffen werden.

Fokus liegt auf Präventions- und Aufklärungsangeboten sowie Hygieneregeln

Die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit werden von den Schulen gemäss den örtlichen Möglichkeiten umgesetzt. Der Fokus liegt klar auf Präventions- und Aufklärungsangeboten sowie Hygieneregeln. Innerhalb der vorgegebenen Leitplanken streben die Schulen an, dass sich die Kinder und Jugendlichen im Klassenverbund, auf dem Schulweg und auf den Pausenhöfen möglichst normal verhalten und bewegen können. Auf grössere Veranstaltung mit Beteiligung externer Personen wird momentan weitgehend verzichtet. Auch Schulreisen und Exkursionen finden – wenn überhaupt – in der Regel einzig im Klassenverbund und in der näheren Umgebung statt. Die Planung von Skilagern bleibt einstweilen bestehen. Ob die pandemische Lage die Durchführung erlaubt, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Über alle Details zur Schulorganisation und zum Schulbetrieb sind Informationen direkt bei der zuständigen Schulleitung erhältlich. Das kantonale Schutzkonzept kann im Online-Schalter der Website gl.ch heruntergeladen werden.