Schutzkonzept in der Katholischen Kirche

Was, wenn so etwas bei uns geschieht? Warum? Wieso? Was stimmt? Was sind Mythen? Welche Massnahmen werden getroffen? Wie kann ich mich schützen? Und, und, und …



Dr. iur. can. Stefan Loppacher im Josefsheim in Näfels beim Vorstellen des Schutzkonzeptes (Bilder: zvg)
Dr. iur. can. Stefan Loppacher im Josefsheim in Näfels beim Vorstellen des Schutzkonzeptes (Bilder: zvg)

So viele Fragen auf einmal gingen sicher den Mitarbeitenden und Kirchenräten im Kopf herum, als sie die Einladung zum Personalanlass der Kirchgemeinden Näfels, Oberurnen, Netstal und Glarus Süd mit dem Thema: «Schutzkonzept für die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit» erhielten. Gerade in der heutigen Zeit, in welcher so viel über sexuellen Missbrauch und die damit verbunden Skandale berichtet wird, interessiert es die Öffentlichkeit, was die Kirche unternimmt, um Personen vor Übergriffen zu schützen respektive, wie sie mit dem lange verschwiegenen Tabu-Thema in der Gegenwart und der Zukunft umgeht. Dies nahmen einige Kirchgemeinden im Kanton Glarus zum Anlass, das erst frisch erarbeitet Schutzkonzept durch Dr. iur. can. Stefan Loppacher vorstellen zu lassen. Das Schutzkonzept ist aus der Zusammenarbeit des Bischofrates des Bistums Chur und der Biberbruggerkonferenz (Landeskirchenpräsidien der 7 Bistumskantone) entstanden.

Der Referent aus dem Generalvikariat Zürich- Glarus hat in Rom zum Thema «Kirchliches Strafverfahren und sexueller Missbrauch Minderjähriger» promoviert und ist bei seinen Recherchen auf viele Tatsachen, Fakten und erschreckenden Zahlen gestossen. Dies hat ihn dazu bewogen, aktiv dem Thema «Übergriffen im kirchlichen Umfeld» nachzugehen. Heute ist er der Beauftragte des Bistums Chur für die Umsetzung des Schutzkonzeptes. Ab Sommer 2020 wird Dr. iur. can. Stefan Loppacher zusammen mit seiner Arbeitskollegin die Kirchgemeinden und Pfarreien besuchen und mithelfen das Schutzkonzept vor Ort in die Umsetzung zu bringen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der Präventionsauftrag. Ein starkes Mitarbeiter-Team in den Pfarreien zu haben, welches über Fachwissen, eine gute Feedback- und Gesprächskultur verfügt, ist ein wertvoller und wichtiger Grundstein. Dies bedingt, dass auch regelmässig themenbezogene Fortbildungen besucht und angewendet werden. Ein weiterer Schritt ist die Selbstreflexion und die eigene Psychohygiene, welche verhindern helfen, dass man an seine Grenzen kommt. Vernachlässigte Gefühle können unberechenbar werden. Nicht wegzudiskutieren sind die Tatsachen, dass es Menschen mit krankhaften Persönlichkeitsstörungen gibt, die ihre Machposition ausnützen, um die vernachlässigten Bedürfnisse auszuleben. Dies ist unentschuldbar und die Opferbiografien zeigen auf, dass ein Übergriff nur sehr schwer bis gar nicht verarbeitet wird. Deshalb ist es wichtig, ein sicheres Umfeld aufzubauen und aufzuklären. Die Bischofskonferenz hat ebenfalls ein Dekret erlassen, welches sich der Aufarbeitung widmet und zukunftsweisende Massnahmen enthält. Eine Massnahme, welche verfügt worden ist, ist, dass in den Kirchgemeinden alle Angestellten einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen müssen, damit sie eine Anstellung erhalten.

Hellhörig geworden, nahmen die fast 60 Anwesenden die Gelegenheit wahr, Fragen zu stellen. So entstand eine hochspannende Diskussion, welche auch beim anschliessenden Umtrunk noch rege genutzt wurde. So endete ein intensiver, aber interessanter Abend, welcher den Anstoss für die aktive Umsetzung in den Kirchgemeinden und den Pfarreien gegeben hat.