Wer einen Dienstleistungsbetrieb führt, macht eine schwierige Zeit durch. Der Lockdown im Frühling zwang zur Schliessung, die schrittweise Öffnung im Mai/Juni wurde von der Pflicht zu spezifischen Schutzkonzepten der einzelnen Branchen begleitet. Zu kontrollieren, ob die geforderten Massnahmen eingehalten werden, obliegt dem Arbeitsinspektorat. Die Kontrollen finden seit Beginn in allen Bereichen statt. Wo Mängel festgestellt werden, erfolgen Nachkontrollen. Wo nötig, wird sanktioniert.
Kontrollen werden verstärkt
Das Nichteinhalten der Schutzmassnahmen ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet, betont der Leiter des Glarner Arbeitsinspektorats, Bruno Giger. Seine vorläufige Bilanz des Monats August fällt zwiespältig aus:
«Gegenüber den ersten Betriebsmonaten nach dem Ende des Lockdowns, ist die Sorgfalt bei der Einhaltung der Schutzmassnahmen gesunken.» Bruno Giger, Leiter Arbeitsinspektorat GL
Gravierende Verstösse werden nach wie vor nur vereinzelt festgestellt, jedoch schleichen sich vermehrt geringe Mängel ein, die strikten Vorgaben werden teils nicht mehr so genau umgesetzt. Das Arbeitsinspektorat verstärkt deshalb die Kontrollen, gerade auch vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und einer drohenden zweiten Welle der Pandemie.
Zahl der geringen Mängel nimmt zu (Angaben in Prozent der kontrollierten Betriebe)
August Mai/Juni
Keine Mängel 35% 72%
Geringe Mängel 53% 17%
Erhebliche Mängel 10% 9,5%
Grosse Mängel (Betriebsschliessung) 2% 1,5%