Und sie fügte bei, dass wir dabei eben vieles selber und ganz allein erarbeiten müssten. Viele sei dabei plan bar, gar manches aber nicht.
Allgemeines und Detailliertes
Nach einem Rückblick auf die Entstehung des 3-Gemeinden-Modells - die ausserordentliche Landsgemeinde „hat es gebraucht“, um endgültige Klarheit zu schaffen - unterstrich die Referentin die Führungsrolle des Kantons, der sich mit 20 Millionen unter dem Titel „Ausgleich der unterschiedlichen Gemeindevermögen“ vom Vorhaben auch sehr materiell beteiligt.
Sie unterstrich aber auch etwa, dass bei den Personalfragen höchste Fairness gelten soll, weshalb man auch einen Massnahmenplan erarbeitet und auch schon vorgestellt hat.
Die Rednerin stellte nochmals die Projektorganisation vor, an der einige hundert Personen beteiligt sind, die Informationspolitik (eben ist der vierte Newsletter erschienen, der über „www.gl2011.ch“ abgerufen werden kann).
An Details erwähnte Marianne Dürst u.a. die Erarbeitung von Gebührenreglementen und die Fixierung der Aufgabenteilung/Aufgabenentflechtung Kanton-Gemeinden, wofür Ideen in die Vernehmlassung gehen und worüber die Landsgemeinde 2009 entscheiden soll, nachdem der Landrat eine für die Landsgemeinde 2007 vorgesehene Vorlage zurückgewiesen hatte. 2009 wird man auch über die Organisation des Forstwesens und der Werkhöfe entscheiden, und für 2009 wird auch eine Revision des Bildungsgesetzes vorliegen. Zur bearbeiten sind auch noch das Alters- und Pflegeheimwesen, die Energieversorgung, das Feuerwehrwesen, die Zukunft der Korporationen, die besonders heikle Raumplanung mit Anpassung der Baugesetzgebung, der Finanzausgleich usw. Die Gemeinden werden über ihr Namen und Wappen entscheiden, doch behält sich die Regierung da eine gewisse Einflussnahme vor.
Das alles soll für den Start der drei Gemeinden am 1. Januar 2011 bereit sein. Die neuen Schulstrukturen treten ab dem Schuljahr 2011/12, also im Frühherbst 2011 in Kraft, die Planung und die Einsetzung der Schulbehörden sind aber schon auf Mitte 2010 terminiert.
Das neue Gemeindegesetz
Die bevorstehende Landsgemeinde entscheidet bereits über grundlegenden Änderungen am Gemeindegesetz und der vorangestellten Kantonsverfassung. Darüber informierte Walter Züger, Departementssekretär von Marianne Dürst (Volkswirtschaft und Inneres).
Züger unterstrich etwa das Recht der neuen Gemeinden, ein Parlament einzuführen. Der Kanton lässt den Gemeinden freie Hand bei der Ausgestaltung der Parlamentskompetenzen und das Parlamentsbetrieb. Die Verfassung schreibt nur vor, dass das Parlament mindestens 20 Mitglieder haben soll.
Wichtig ist natürlich, dass die im September 2009 zu wählenden Behörden der neuen Gemeinden am 1. Juli 2010 die Kompetenzen und Pflichten aller bisherigen Gemeinden übernehmen. Die neuen Gemeinden sind frei in der Ausgestaltung ihrer Organisation, z.B. auch in Sachen Personal, Behörden und Löhnen.
Der Kanton hat bereits eine von Züger kommentierte Muster-Gemeindeordnung für Gemeinde ohne Parlament ausgearbeitet, die ebenfalls unter der oben erwähnten Internet-Nummer abgerufen werden kann.
In der Diskussion bedauerte der Vizepräsident des Niederurner Gemeinderates, Andreas Zweifel, dass die „Machtübernahme“ durch die neuen Behörden bereits Mitte 2010 erfolgen soll statt der im Dezember von der Gemeindepräsidentenkonferenz verlangten Verlängerung der Amtszeit der alten Behörden bis Ende 2010, was damals mit einen konstruktiven und kooperativen Übergang begründet worden war. Es gingen Wissen und guter Wille verloren, argumentierte Zweifel. Nachdem der Luchsinger Gemeindepräsident Landrat Hans Rudolf Forrer mitgeteilt hatte, das Anliegen der Konferenz sei im Landrat „untergegangen“, erklärte Regierungsrätin Dürst, die neue Behörden sollten eben nicht durch die alten gebremst werden und eine Doppel-Regentschaft sei zu vermeiden. Auch die Gemeinde-Mitarbeiter müssten wissen, wem sie nun verantwortlich seien, denn sie sollen ja bis Mitte 2010 angestellt werden.
Die Gemeindepräsidenten schluckten es. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Terminfrage an der Landsgemeinde noch zu reden geben wird.
Unklares geklärt
Die Präsidentin des Alterszentrum Pfrundhaus Glarus, Euphemia Elmer, informierte alsdann über die Tragung ungedeckter Heimkosten. Hier bestanden bisher Unklarheiten, weil das kantonale Sozialhilfegesetz die Bezahlung ungedeckter (Rest)kosten durch die Gemeinde verlangt. Die Unklarheit war entstanden, weil das Sozial- und Fürsorgewesen neuerdings Kantonssache ist. Rechnungen für die Restkosten wurden bisher hin- und hergeschoben, sozusagen auf dem Buckel der Heiminsassan.
Elmer machte klar, dass, die Heimkosten mehrstufig finanziert werden: 1. durch die Rente; 2. durch die Krankenkasse; 3. durch Ergänzungsleistungen; 4. durch Gemeindebeiträge und 5., wenn das noch nicht reicht, eben durch die Sozialhilfe als letzte Stufe, für welche bei der Gemeinde Antrag gestellt werden kann. Das Kantonale Sozialamt hat dafür eine massgebende Aktennotiz erstellt, welche den Gemeindepräsidenten zugestellt worden war.
Pro Senectute hilft
Die Heimbewohner müssen ihrer Gemeinde selber Rechnung stellen. Hilfreich zur Seite steht ihnen dabei die Pro Senectute, mit welcher der Kanton eine entsprechende Leistungsvereinbarung geschlossen hat. Die Kontrolle der Bezugsberechtigung für Sozialhilfe könne von den Gemeinden auf Grund der Verfügung über Ergänzungsleistungen gemacht wurde, wurde präzisiert.
In der Diskussion erklärte Regierungsrätin Marianne Dürst, dass die Gemeinden natürlich bestrebt sein müssten, die Heimkosten im Griff zu behalten. Notfalls wären Verlegungen vorzusehen. Zur Bemerkung von Euphemia Elmer, über die Heimtaxen müssten auch Rückstellungen für Renovationen und Amortisationen finanziert werden, erklärte der Linthaler Gemeindepräsident Hanspeter Zweifel, zuerst sollte man alternative, kostengünstigere Betreuungsformen studieren und anwenden, die es durchaus gebe.
Für Steuereinzug durch die Gemeinden
Die Arbeitsgruppe, die sich im Rahmen der Strukturreform mit der Aufgabenteilung befasst, ist der Meinung, dass wieder die Gemeinden den Steuereinzug bewältigen sollen. Die Regierung ist offenbar dagegen. Die drei Projektleitungen wurden nun aufgefordert, eine gemeinsame Vernehmlassung zu Gunsten des Gemeinde-Einzugs einzureichen. Die Konferenz sprach sich schliesslich mehrheitlich gegen einen Gemeindebeitrag an die geplante neue kantonale Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention aus.






