Schwingen Ja – Zuschauer Nein

Das OK des Glarner-Bündner Schwingfests 2021 in Näfels erhielt von der Glarner Regierung grünes Licht für die Durchführung des Kantonalschwingfest am 27. Juni. Per 31. Mai 2021 dürfen wieder 50 Schwinger im freien miteinander trainieren. Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni. Ab dem 1. Juli könnten weitere Öffnungsschritte seitens des Bundesrates folgen. Somit sind im Juni nur Rangschwingfeste mit 50 Teilnehmern möglich.



Siegerstier „Mönch“ mit Besitzer Christian Beglinger, Gabenchef Benjamin Beglinger, Corinna Freuler (Glarner Kantonalbank), Lucia Baumgartner (Service 7000) sowie OK Präsident Jürg Rohr (Bild: j.heer)
Siegerstier „Mönch“ mit Besitzer Christian Beglinger, Gabenchef Benjamin Beglinger, Corinna Freuler (Glarner Kantonalbank), Lucia Baumgartner (Service 7000) sowie OK Präsident Jürg Rohr (Bild: j.heer)

Wer ein Kantonalschwingfest mit 100 oder mehr Teilnehmern durchführen will, einen sogenannten Pilotanlass, benötigt dafür die Zustimmung der kantonalen Behörden. Dies betrifft alle Kranzfeste, die im Juni anstehen. Als vierter Kanton nach Aargau, Solothurn und Schaffhausen hat auch der Kanton Glarus grünes Licht erhalten.

Pilotveranstaltung in Näfels

Das Glarner-Bündner wird als Pilotveranstaltung durchgeführt und findet im Freien statt. Dementsprechend dürfen gemäss Beschluss des Bundesrates maximal 1000 Zuschauer anwesend sein. Das OK hat aber entschieden, den Anlass als Geisterschwingfest abzuhalten. Das heisst, in Näfels sind keine Zuschauer zugelassen (lediglich jeder Aktivschwinger darf eine Begleitperson mitnehmen). Dies wegen der unsicheren Lage. Zugleich hat der Verband vorgesorgt, so kann man das Fest per Live-Stream bequem von der Stube aus mitverfolgen. Auf www.schwingen-live.ch werden alle sieben Kantonalfeste im NOS-Verbandsgebiet live gestreamt. Am besten auf dem Laufenden hält man sich auf der Homepage des Glarner-Bündner Kantonalschwingfestes (www.glarner-buendner.ch) oder des Nordostschweizer Schwingerverbandes (www.nosv.ch).

Unterzeichnet durch Frau Landammann

Für die Durchführung eines Pilot-Anlass ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wurde durch das Departement Volkswirtschaft und Inneren des Kantons Glarus erstellt und am Dienstag,15. Juni, bewilligt. Frau Landamman Marianne Lienhard persönlich unterzeichnete das Dokument, dass das Kantonalschwingfest am 27. Juni in Näfels ermöglicht. Am Anlass gelten die Vorschriften des BAG. Während des ganzen Tages herrscht strikte Schutzmaskenpflicht. Am Samstag vor dem Anlass wird für alle Helfer in Zusammenarbeit mit der Apotheke Glarus eine Event-Testung vorgenommen. Sämtliche Helfer sind verpflichtet daran teilzunehmen. Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt.

OK Lenzburg als Vorbild

Das OK Mollis, welches den Anlass in Näfels organisiert, orientiert sich am OK Lenzburg. Die Lenzburger führten vor zehn Tagen als erster Kanton ein Schwingfest mit Kranzabgabe als Pilot-Veranstaltung durch. Obwohl per 1. Juli weitere Öffnungsschritte folgten könnten, hat man beim Glarner Schwingerverband am Datum im Juni festgehalten. Für das OK Mollis ist der 27. Juni aufgrund von Terminkollisionen die letzte Möglichkeit, den Anlass doch noch durchzuführen. Zudem wurden bereits viele Feste von Mai in die Monate Juli und August verschoben, wodurch kaum mehr freie Daten vorhanden sind. Geschwungen wird am 27. Juni in der Klosterturnhalle/Burgmaschine in Näfels. Anschwingen ist um 8 Uhr. Als Covid-Verantwortlicher des OKs amtet Peter Reich. Auf die Erstplatzierten warten ein Stier sowie ein Rind als Gabe. Trotz der unsicheren Lage ist es Gabenchef Benjamin Beglinger gelungen, den rund 120 zu erwartenden Schwingern einen prächtigen Gabentempel zu präsentieren. Das OK Mollis bedankt sich bei allen Gönnern und Schwingsportfreunden und hofft auf Verständnis, dass am Festtag die Kassen verschlossen bleiben.