Sechs motivierte Persönlichkeiten wollen den Neustart im Kirchenrat Näfels wagen

Ende Februar hat die Kirchgemeinde Näfels die Gründung einer Findungskommission bekanntgegeben, um Kandidatinnen und Kandidaten für den seit Oktober 2023 verwaisten Kirchenrat zu suchen. Nun freut sich die Kommission, der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2026 einen Wahlvorschlag mit sechs motivierten Kandidierenden präsentieren zu können.



Sechs motivierte Persönlichkeiten wollen den Neustart im Kirchenrat Näfels wagen

Für das Präsidium stellt sich Peter Hauser, Unternehmer aus Näfels, zur Verfügung. Als Kirchengutsverwalter kandidiert Alex Hager, Fleischfachmann aus Mollis. Für die weiteren Sitze im Kirchenrat stellen sich folgende Personen zur Verfügung: Gianluca Civilla, Informatiker, Näfels; Stefan Fischli, Chauffeur, Näfels; Rino Lacher, Unternehmer, Mollis; Ramona Landolt, Klassenassistentin, Mollis. Weitere Informationen zur Wahl und zu den Kandidierenden sind dem Bulletin zur Kirchgemeindeversammlung zu entnehmen, welches Ende dieser Woche an die Haushalte versandt wird.

Anzumerken ist zudem, dass die Kirchenordnung aktuell genau fünf Kirchenräte vorsieht. Da aber sechs ausgewiesene Persönlichkeiten sich der Herausforderung annehmen wollen, wird der Sachwalter der Kirchgemeinde ausserdem eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung beantragen, sodass diese zukünftig «mindestens fünf» Ratsmitglieder vorsieht. Dadurch kann die Kirchgemeindeversammlung je nach Bedarf die ihrer Meinung nötige Anzahl an Ratsmitgliedern wählen, was die Flexibilität und Handlungsfähigkeit erhöht. Nach rund zweieinhalb Jahren ohne Kirchenrat gibt es nach Meinung des Sachwalters genügend anstehende Aufgaben, die einen sechsköpfigen Rat rechtfertigen.

Die Findungskommission unterbreitet der Kirchgemeindeversammlung einen breit abgestützten Wahlvorschlag, mit sechs motivierten Kandidierenden, die verschiedenste Kompetenzen auf sich vereinen. Sie ist überzeugt, dass dadurch der Neustart der Kirchgemeinde in geordneten Verhältnissen gelingen kann. Sie hält ausdrücklich fest, dass dies ein Vorschlag ist und weitere Kandidaturen natürlich zulässig sind. Die Kommission hofft aber, dass ihr Vorschlag von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unterstützt wird und die Versammlung dem neuen Kirchenrat durch die Wahl ihr Vertrauen ausdrückt.