Selbstbestimmung im Erwachsenenschutzrecht: Institutionen arbeiten zusammen

Selbstbestimmung ist ein Kernanliegen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. An einer Fachtagung wurde von Experten analysiert, was Selbstbestimmung in der Praxis konkret bedeutet.



Von links: Hansueli Brunner (KESB), Audrey Hauri (Soziale Dienste), Stephan Kühnis (Pro Infirmis Glarus), Peter Zimmermann (Pro Senectute Glarus) und Andreas Zehnder (Soziales Kanton Glarus) •(Foto: zvg)
Von links: Hansueli Brunner (KESB), Audrey Hauri (Soziale Dienste), Stephan Kühnis (Pro Infirmis Glarus), Peter Zimmermann (Pro Senectute Glarus) und Andreas Zehnder (Soziales Kanton Glarus) •(Foto: zvg)

Selbstbestimmung ist ein Kernanliegen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und zudem ein äusserst anspruchsvolles Thema. In der Botschaft des Bundesrates zum neuen Erwachsenenschutzrecht seht dazu: «Der Erwachsenenschutz hat einen Ausgleich zwischen Freiheit und Betreuung sicherzustellen. Ausgangspunkt ist und bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen als Ausdruck seiner Würde.» Der Vorrang der Selbstbestimmung darf nicht dazu führen, schutzbedürftige Personen sich selber zu überlassen. Damit sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die Beistände immer wieder gefordert, den angemessenen Grad der Selbstbestimmung zu finden – eine Gratwanderung.

Zusammenarbeitskultur

Der Grundsatz der Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmung gilt sowohl für die Anordnung als auch die Umsetzung eines Mandats. Die vier Fachorganisationen Soziale Dienste, KESB, Pro Senectute und Infirmis Glarus luden am 24. November 2021 zu einer Fachtagung ein, um die Grenzen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung auszuloten. Die Veranstaltung richtete sich an Mitarbeitende, welche professionell mit verbeiständeten Personen arbeiten. Dass sich alle vier Organisationen mit ihrer unterschiedlichen Ausgangslage gemeinsam über das Thema Selbstbestimmung ausgetauscht haben, ist einzigartig in der Schweiz und zeugt von der positiven Zusammenarbeitskultur, wie sie im Kanton Glarus gelebt wird.

Als Referent konnte Urs Vogel, ein versierter Kenner des Kinds- und Erwachsenenschutzes, gewonnen werden. Nach seinem Inputreferat konnte in Workshops das Thema vertieft werden. Insbesondere wurde analysiert, was Selbstbestimmung für die Praxis der KESB und der Mandatsführung bedeutet, was es dabei zu beachten gilt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zum Schluss formulierten die Mitarbeitenden ihre Anliegen an die anwesenden Leitungspersonen. Der Austausch unter den Fachpersonen hat sich bewährt. Die an der Fachtagung zum Erwachsenenschutz formulierten Anliegen werden an einer nächsten Fachtagung aufgenommen.