Senderhalsband für Wölfe: Regierungsrat beantwortet politischen Vorstoss

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz» abzulehnen. Diese fordert das vermehrte Besendern von Grossraubtieren und dass die Daten einem definierten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.



Wölfe stehen in frisch verschneiter Landschaft • (Foto: Keystone-SDA)
Wölfe stehen in frisch verschneiter Landschaft • (Foto: Keystone-SDA)

Am 25. April 2023 reichten Landrat Franz Freuler, Glarus, und Unterzeichnende die Motion «Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz» ein. Sie fordern, dass der Regierungsrat das Wolfsmonitoring stark erweitert und schadenstiftende Grossraubtiere mit Peilsendern versieht.

Grossraubtiere in Siedlungsnähe sollen zudem konsequent vergrämt und besendert werden. Die Peildaten sollen der Wildhut und dem kantonalen Herdenschutz sowie während der Sömmerungszeit den von Rissen betroffenen Tierhaltern zugänglich gemacht werden.  

In der Praxis kaum umsetzbar

In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Besenderung von Wildtieren keine Verfolgung der Position der Tiere in Echtzeit zulasse, sondern lediglich die Bewegungsmuster nachverfolgt werden können. Die Forderung nach einer Veröffentlichung der Daten wäre aus wissenschaftlicher Sicht interessant. Aus sozialer Sicht könnte das Bekanntsein der Bewegungsmuster der Wölfe jedoch zu einer Verunsicherung der Bevölkerung führen. Vorstellen könnte sich der Regierungsrat das Mitmachen bei einem nationalen Forschungsprojekt, das den Ansatz von GPS-Senderhalsbändern verfolgt und so Rückschlüsse auf das Verhalten der Wölfe und Rinder geben soll. Nicht unterschätzt werden darf der personelle Aufwand für das Betäuben und Besendern von Wildtieren, das nur von speziell ausgebildeten Personen vorgenommen werden darf.

Insgesamt ist die Umsetzung der Motion in der angestrebten Form kaum möglich und eine Annahme der Motion würde falsche und nicht erfüllbare Erwartungen an die Behörden und das Wildtiermanagement wecken.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind auf der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.