Serviceportal: Regierungsrat schickt Verordnungen in die Vernehmlassung

Der Kanton Glarus führt ab Mai 2024 ein digitales Serviceportal für Behördendienstleistungen ein. Es bietet einen elektronischen Zugang zu Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden. Der Regierungsrat schickt die entsprechenden Verordnungen in die Vernehmlassung.



Ab Mai 2024 sollen Dienstleistungen der Verwaltung bezogen werden können, ohne dafür eine Amtsstelle aufsuchen zu müssen • (Foto: iStock)
Ab Mai 2024 sollen Dienstleistungen der Verwaltung bezogen werden können, ohne dafür eine Amtsstelle aufsuchen zu müssen • (Foto: iStock)

Die öffentlichen Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden sollen in ihren Kernbereichen digitalisiert werden. Dieser Vorlage stimmte die Landsgemeinde 2022 zu. Ziel der Digitalisierungsstrategie ist unter anderem eine durchgängige Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Privatpersonen sowie Unternehmen sollen Behördendienstleistungen beim Kanton und den Gemeinden künftig digital nutzen können. Dazu steht ab Mai 2024 ein Serviceportal des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung (siehe Medienmitteilung, 7.2.2023)

Rechtliche Voraussetzungen schaffen

Mit dem Gesetz über die digitale Verwaltung wurden die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, den Betrieb und die Nutzung des Behördenportals geschaffen. Die Verordnung über das Behördenportal regelt technische Aspekte für die Inbetriebnahme des Behördenportals. Die Verordnung über das elektronische Verwaltungsverfahren baut darauf auf und ermöglicht die Durchführung von elektronischen Verwaltungsverfahren über das Behördenportal. Dadurch entfaltet der digitale Primat seine Wirkung, und Behörden, juristische Personen sowie natürliche Personen, welche mit Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verkehren, werden zum elektronischen Verkehr verpflichtet. Die Verordnung über das Behördenportal und die Verordnung über das elektronische Verwaltungsverfahren werden nun in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vernehmlassung läuft bis am 1. März 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.