Sicherstellung der medizinischen Versorgung des Sernftals

Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Sernftal werden zwei Leistungsvereinbarungen genehmigt und rückwirkend per 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Mit der Versorgung mobiler Patienten beauftragt der Kanton Glarus das Kantonsspital Glarus sowie Dr. med. Renato Kamm und Dr. med. Cornelia Hefti. Die Versorgung immobiler Patienten und Bewohner des Alters- und Pflegeheims Sernftal obliegt dem Kantonsspital Glarus sowie Dr. med. Martin Bendel.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates. (Archivbild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates. (Archivbild: e.huber)

Mit der Pensionierung von Dr. med. Thomas Zimmermann ergaben sich verschiedene Probleme mit der medizinischen Versorgung des Sernftals. Der Kanton ist gemäss Gesundheitsgesetz u. a. für die Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung zuständig. Um die medizinische Grundversorgung im Sernftal ab dem 1. August 2018 weiterhin gewährleisten zu können, hat das Departement in Zusammenarbeit mit der Glarner Ärztegesellschaft und dem Kantonsspital Glarus (KSGL) folgende aufeinander abgestimmte Sofortmassnahmen ausgearbeitet:

Sicherstellung der ärztlichen Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner des Alters- und Pflegeheims Sernftal und Sicherstellung der Hausbesuche immobiler Patienten: Auf Anfrage der Glarner Ärztegesellschaft erklärte sich Dr. med. Martin Bendel, der seine Praxis in Niederurnen per Ende Januar 2016 schloss, bereit, diese Aufgabe vorübergehend zu übernehmen.

Sicherstellung der medizinischen Versorgung von 60 bis 80 Personen pro Woche in der Praxis: Das KSGL entlastet die Hausärzte Dr. med. Renato Kamm und Dr. med. Cornelia Hefti, Schwanden, indem es eine Oberärztin oder einen Oberarzt sowie eine Advanced Practice Nurse (APN; Pflegeexpertin) im Umfang von je 20 Prozent anstellt, die an zwei Nachmittagen in der Woche in den Praxen der beiden Hausärzte Patienten betreuen.

Sicherstellung der ärztlichen Notfallversorgung in Glarus Süd: Der ärztliche Notfalldienst in Glarus Süd wird in der Nacht jeweils bereits ab 19.30 Uhr (und nicht erst ab 22.30 Uhr) durch das KSGL übernommen.

Sicherstellung der Übernahme der schulärztlichen Untersuchungen: Das KSGL hat gegenüber der Gemeinde Glarus Süd seine Bereitschaft bekundet, bei Bedarf die schulärztlichen Untersuchungen der bisher von Dr. Zimmermann, Dr. Kamm und Dr. Hefti betreuten Klassen zu übernehmen.

Die Erarbeitung des Konzepts an sich sowie die Umsetzung der Massnahmen in den beiden erstgenannten Bereichen ist mit Kostenfolgen zulasten des Kantons Glarus verbunden. Die Umsetzung der beiden Massnahmen ist daher vertraglich zu regeln. Die Umsetzung der befristeten Sofortmassnahmen werden voraussichtlich einmalige Kosten von 30 000 bis 50 000 Franken sowie wiederkehrende Kosten von rund 80 000 Franken verursachen.