Die Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) sieht die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots für die Postfinance AG vor. Damit ist der Glarner Regierungsrat nur bedingt einverstanden. Es fehle ein Business-Plan, der aufzeige, welche Nettoerlöse für die Post-Grundversorgung verwendet werden können. Zudem sei unsicher, ob die zusätzlichen Erlöse ausreichten, um die Grundversorgung zu sichern. Ausserdem gebe es verfassungsrechtliche Bedenken, ob der Bund überhaupt eine Bank mit Kredit- und Hypothekargeschäft führen darf.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Idee, dass der Postfinance Vorgaben gemacht werden können, wonach sich die Vergabe von Krediten und Hypotheken an den Klimazielen des Bundes zu orientieren habe. Hier sollen die bank-üblichen Kriterien zur Anwendung gelangen.
Kapitalisierungszusicherung statt Teilprivatisierung
Eine Teilprivatisierung der Postfinance lehnt die Glarner Regierung ab, weil in diesem Fall die Erträge deren nicht mehr vollumfänglich dem Postkonzern, sondern teilweise den neuen Eignern zufliessen würden.
Einverstanden wäre die Glarner Regierung hingegen mit einer Kapitalisierungszusicherung der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Eigentümerin und Gewährleisterin der Grundversorgungsaufträge an die Schweizerische Post AG. Damit könnte die sich abzeichnende Lücke beim Aufbau der regulatorisch vorgeschriebenen Eigenmittel (insbesondere Notfallkapital) geschlossen werden.
Keine Ausdünnung der postalischen Grundversorgung
Trotz zunehmender Digitalisierung lehnt die Glarner Regierung eine Ausdünnung oder Reduktion des heute geltenden Niveaus der postalischen Grundversorgung ab. Gerade für den Kanton Glarus sei die Grundversorgung für die Attraktivität als Wohnstandort entscheidend. Personen, welche Mühe mit der Digitalisierung bekunden, brauchen einen Zugang zu Filialen oder mindestens einem Postboten. Die Post soll deshalb ihr Netz von Zugangspunkten in der aktuellen Dichte aufrechterhalten.