«Sind diese Manöver der Töff-Fahrer überhaupt erlaubt?»

Für «Normalsterbliche» wird es immer schwieriger, bei all den Artikeln und Paragrafen im Gesetzesdschungel den Durchblick zu behalten. Rechtsanwalt Oliver Streiff gibt auf glarus24 Tipps zu Problemen aus dem Alltag.



(Motivbild: jhuber)
(Motivbild: jhuber)

«Ich nerve mich oft über Töff-Fahrer, die sich bei Staus oder stockendem Verkehr vor allem auf Autobahnen links und rechts an den Autos vorbeizwängen und dann wieder knapp vor den Fahrzeugen einspuren. Macht man als Autofahrer nicht unverzüglich Platz oder bremst ab, folgen die heute leider üblichen Beschimpfungen im Strassenverkehr subito. Sind diese Manöver der Töff-Fahrer überhaupt erlaubt?»

Im stockenden Verkehr gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für die Autofahrer: Sämtliche Verkehrsteilnehmer haben ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Wer sich dennoch vordrängelt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und muss mit einer Busse von mindestens 60 Franken rechnen. Es gibt noch viele weitere Verkehrsregeln, welche durch Vor- und Hineindrängeln verletzt werden können, hierzu eine Auswahl: Überholen auf dem Pannenstreifen, rechts überholen, Befahren von Radweg, Trottoir, Busstreifen, unerlaubtes Nebeneinanderfahren usw. Bei erhöhter abstrakter oder konkreter Gefährdung anderer Strassenteilnehmer kann das auch zu einem Führerausweis führen. Auch das Beschimpfen erfüllt einen gesetzlichen Straftatbestand. Für all diese Straftatbestände kommen in der Praxis nur auf Anzeige bzw. auf Strafantrag hin zur Strafverfolgung. Daher gilt: Wer sich an den Motorradfahrer stört und etwas unternehmen will, ist wohl oder übel gehalten, das Nummernschild zu merken und Meldung bei der Polizei zu machen.