Der Kanton Glarus verfügt über ein flächendeckendes Netz von 35 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Glarner Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus, den drei Gemeinden und den drei Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Am 7. Februar 2018 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Ausgelöst wird zwischen 13.30 und 14.00 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Ab 14.15 bis 16.00 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen des Wasseralarms getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu verfolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Die Wasseralarm-Merkblätter finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde im Onlineschalter unter der Rubrik Sicherheit (Glarus Nord und Glarus) respektive der Rubrik Gemeindeführungsstab (Glarus Süd).