So darf 2021 gejagt werden

Der Regierungsrat genehmigt die Jagdvorschriften für das Jahr 2021.



Jagende mit dem Zusatzpatent Nacht- und Passjagd können sich mit dem Patentantrag für die von der Wildhut koordinierte Regulationsjagd auf den Dachs anmelden • (Foto: iStock)
Jagende mit dem Zusatzpatent Nacht- und Passjagd können sich mit dem Patentantrag für die von der Wildhut koordinierte Regulationsjagd auf den Dachs anmelden • (Foto: iStock)

Die Bestände von Rotwild, Rehwild, Gämsen und Steinwild im Kanton Glarus sind stabil. Bei Rotwild, Rehwild und Gämsen soll der Jagddruck nach wie vor hochgehalten werden; 2021 können auch beim Steinwild Regulationsabschüsse durchgeführt werden. Mit den Jagdvorschriften und nur geringfügigen Änderungen sorgt der Regierungsrat für eine Kontinuität in der Glarner Jagd.

Änderungen gegenüber 2020

Die Patenttaxen und Gebühren bleiben unverändert. In den Bekanntmachungen zur Jagd 2021 sind folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr zu beachten:

  • Ein Treffsicherheitsnachweis aus dem laufenden Kalenderjahr ist Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdpatentes (die Covid-19-Ausnahmeregelung gilt nicht mehr).
  • Zur Reduktion der Dachsschäden sollen 2022 Dachse bereits im Sommer nach Ablauf der Bundesschonzeit und unter Koordination der Wildhut bejagdbar sein.

Eckpunkte der Jagdvorschriften 2021

  • Die Hochwildjagd dauert vom 6. bis 20. September 2021.
  • Das Grundkontingent bleibt unverändert bei zwei Gämsen, wobei maximal ein Bock erlegt werden darf.
  • Neu kann auch der Dachs bereits auf der Hochwildjagd mit Kugel oder Schrot bejagt werden.
  • Die Spezialjagd auf den Kormoran am Linthkanal zum Schutz der Äschen wird vorerst nicht weitergeführt.
  • Bei der Fallenjagd dürfen neu auch Dachse und Marderhunde gefangen und anschliessend getötet werden.
  • Bekanntmachung über allfällige Herbstjagd erfolgt am 16. November 2021.
  • Das Jagdgebiet Linthal umfasst während der Herbstjagd neu auch das Durnachtal.
  • Nebst den Besitzern der Herdenschutzhunde ist künftig auch das zuständige Alppersonal über das Nachsuchen auf Alpen mit Herdenschutzhunden zu informieren.
  • Die Liste der fahrberechtigten Wald- und Güterstrassen wurde aufgrund neuer Strassen leicht angepasst.