So möchte Glarus aktive Bodenpolitik betreiben

Mit einem Flächenmanagement möchte der Kanton Glarus eine aktive Standortförderung betreiben. Wie er dies tut, wird in einer neuen Verordnung geregelt. Der Regierungsrat hat diese nun zuhanden des Landrates verabschiedet.



Die Standortförderung soll mit einem gezielten Management der Flächen unterstützt werden • (Foto: Dimitri Feitknecht)
Die Standortförderung soll mit einem gezielten Management der Flächen unterstützt werden • (Foto: Dimitri Feitknecht)

Gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 soll der Kanton eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Mit der Verordnung zu den Kriterien für die Entwicklung von Flächen und Immobilien (VKEF) legt der Regierungsrat nun die Kriterien fest, wie er Grundstücke und Immobilien für die Wirtschaft entwickeln will. Diese sind wichtig für neu anzusiedelnde sowie für bestehende Unternehmen mit dem Bedürfnis nach Wachstum. Wichtige Kriterien sind etwa die Grösse und Lage, die Erschliessung, die Wertschöpfungsintensität, die Anzahl Arbeitsplätze oder die Nutzungsflexibilität. 

Wo geeignete Flächen sind, will der Kanton zusammen mit den betroffenen Gemeinden und auf Basis des Arbeitszonenmanagements evaluieren. Eine reibungslose Zusammenarbeit des Kantons mit den Gemeinden ist zentral, da diese Akteure für Planungen und Baubewilligungen zuständig sind und auch Landeigentümerinnen sein können. Der Kanton soll selber Land für die Ansiedlung von Unternehmen kaufen können. Er soll sich aber auch an der Entwicklung attraktiver Flächen beteiligen können, die im Eigentum der Gemeinden oder von Dritten sind.

Blick in andere Kantone

Aktives Flächenmanagement ist in vielen Kantonen ein Schwerpunktthema. Im Rahmen der Auslegeordnung über die Ausgestaltung der Regelungen wurde ein Kantonsvergleich angestellt. Eine Erkenntnis daraus ist, dass der Qualitätssicherung eine grosse Bedeutung zugemessen wird. Die optimale Nutzung der Flächen soll mit qualitätssichernden Verfahren wie Testplanungen oder Projektstudien erarbeitet und planungsrechtlich gesichert werden. Da sich die Standortentwicklung oft über Kantonsgrenzen hinaus auswirkt, sollen auch Formen der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit situativ geprüft werden.

Vernehmlassung: Vorgehen wird begrüsst

Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass die Stossrichtung der Vorlage von einer grossen Mehrheit begrüsst wird. Die Gemeinden betonen die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen bei der Entwicklung von Flächen und Immobilien der öffentlichen Hand. Weitere Rückmeldungen betrafen u. a. die Sanktionsmassnahmen, falls Unternehmen die geforderten Kriterien nicht umsetzen, und ein Vorkaufsrecht bei einem Konkurs oder Wegzug eines zuvor angesiedelten Unternehmens. Darauf möchte der Regierungsrat verzichten, mit Blick auf die klaren Vorgaben im Standortförderungsgesetz.

Die vorliegende Verordnung regelt die Anwendungsbereiche des neuen Instruments. Die Mittel, welche die Standortförderung einsetzen kann, bestimmt der Landrat über die Äufnung des Standortförderungsfonds.