So soll die Kinderbetreuung finanziell unterstützt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Zustimmung zur Verordnung über die Festsetzung der Pauschalbeiträge für die Kinderbetreuung.



Die Kinderbetreuung ist jetzt finanziell klar geregelt • (Foto: picture alliance / dpa)
Die Kinderbetreuung ist jetzt finanziell klar geregelt • (Foto: picture alliance / dpa)

Mit dem von der Landsgemeinde 2022 verabschiedeten Kinderbetreuungsgesetz (KiBG) werden verschiedene Optimierungen rund um die Förderung der Betreuung von Kindern bezweckt. Kinder können in ihrer Entwicklung besser unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit erhöht werden.

Das Gesetz regelt alle Grundzüge und damit die Kompetenzen von Landrat und Regierungsrat sowie die Rollenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Anbietern. Das bestehende Fördersystem mit einkommensabhängigen Pauschalbeiträgen wird erweitert und auf Tagesfamilien ausgedehnt. Für Familien gilt neu innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl einer Betreuungsinstitution. Der Sozialtarif wird verstärkt und neu stufenlos bemessen. Alle beitragsberechtigten Institutionen benötigen neu eine Bewilligung des Kantons und unterstehen seiner Aufsicht. 

Zum Vollzug dieses Gesetzes legt der Landrat den Maximalwert der Pauschalbeträge fest. Der Regierungsrat hat seinerseits alle weiteren Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Er hat dazu am 4. Oktober 2022 die Kinderbetreuungsverordnung (KiBV) in erster Lesung verabschiedet.

Finanzielle Auswirkungen

Die Prognosen zu den Mehraufwendungen über rund 220 000 Franken haben sich nach vertiefter Überprüfung im Wesentlichen bestätigt. Genauere Angaben sind dann möglich, wenn aktuelle Daten des Schuljahres 2022/23 vorliegen. 

Pauschalen gemäss Verordnungsentwurf

Aus dem Entwurf der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalbeiträge für die Kinderbetreuung (Pauschalbeitragsverordnung, PBV):

Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Betreuungskosten für ein Kind während eines Tages beträgt:
a. im Alter der Vorschulpflicht 100 Fr.
b. im Alter der Schulpflicht 53.50 Fr.

Die Zielgrösse für den Elternbeitrag beträgt pro Tag und Kind von Eltern mit geringstem Einkommen:
a. im Alter der Vorschulpflicht 20 Fr.
b. im Alter der Schulpflicht 15 Fr.

Haben die Eltern für mehrere Kinder Beiträge zu leisten, so gilt eine reduzierte Zielgrösse.

Der Maximalwert der Pauschalbeiträge beträgt pro Tag und Kind von Eltern mit geringstem Einkommen:
a. im Alter der Vorschulpflicht 80 Fr.
b. im Alter der Schulpflicht 38.50 Fr.

Haben die Eltern für mehrere Kinder Beiträge zu leisten, so wird der Maximalwert um fünf Prozent erhöht.