Der Landrat wies im Dezember 2022* im Rahmen der Legislaturplanung 2023–2026 drei Massnahmen an den Regierungsrat zurück. Der Regierungsrat nimmt zu den Themen Stellung und beantragt dem Landrat in zwei Punkten ein Festhalten an den ursprünglichen Anträgen; in einem Punkt entspricht der Regierungsrat dem Anliegen des Landrates.
* Die Verhandlungen im Landrat können im audiovisuellen Archiv nachgesehen, -gehört und -gelesen werden.
Implementierung der Immobilienstrategie
Der Landrat hat die Massnahme betreffend Implementierung der Immobilienstrategie (M 8.6) zurückgewiesen und mit dem Auftrag verbunden, die Immobilienstrategie auf jene Gebäude anzuwenden, die tatsächlich bewirtschaftet werden müssen. Das zuständige Departement Bau und Umwelt hat zwischenzeitlich eine erste Einordnung von Objektstrategien vornehmen lassen. Diese bilden eine Grundlage für die Immobilienstrategie. Wesentliche finanzielle Ausgaben können erst mit dem Budget 2025 eingestellt werden. Die Legislaturplanung kann auf der Zeitschiene entsprechend dem Rückweisungsantrag angepasst werden.
Reform der kommunalen Legislative
Der Landrat hat die Massnahme betreffend kommunalen Legislativen (M 1.2) zurückgewiesen. Die Landsgemeinde entscheidet am 7. Mai 2023 über zwei gegenläufige Memorialsanträge zur Gemeindeorganisation in einem Grundsatzentscheid (siehe auch Memorial 2023). Der Regierungsrat teilt die Auffassung nicht, dass es mit ein paar kleinen Anpassungen im Gemeindegesetz getan sei. Es bedarf wesentlicher Änderungen in Form einer Totalrevision und vor allem einer umfassenden Überprüfung der ganzen Materie. Der Zeitbedarf ergibt sich aus dem Geschäft und dessen Tragweite und ermöglicht keine angemessene Bearbeitung zuhanden der Landsgemeinde 2024. Der Regierungsrat hält deshalb daran fest, die Vorlage zum neuen Gemeinderecht der Landsgemeinde 2025 zu unterbreiten.
Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene
Der Landrat hat die Massnahme betreffend Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene (M 1.4) zurückgewiesen und damit den Auftrag verbunden, diese Massnahme aus der Legislaturplanung zu streichen. Laut Regierungsrat geht es vorerst um die Frage, ob den Gemeinden diese Möglichkeit überhaupt zur Verfügung gestellt werden soll oder nicht. Die entsprechenden Diskussionen und Beschlüsse darüber wären in der Folge auf Gemeindeebene zu führen. Ob der Regierungsrat diese Idee im Rahmen eines kommenden Rechtsetzungsprojektes zur Umsetzung beantragen wird, ist derzeit noch offen. Jedenfalls würde es keinen grossen Zusatzaufwand bedeuten, den Gemeinden die entsprechende Möglichkeit zu verschaffen. Der Regierungsrat hält deshalb an der Massnahme fest, welche den Gemeinden lediglich eine zusätzliche Option zur Verfügung stellen will, von der diese ohne Verpflichtungen Gebrauch machen können oder nicht.