So wird das Plakatieren an öffentlichen Strassen geregelt

Der Regierungsrat schickt Umsetzungsvorschläge zu einem Postulat über Plakate an öffentlichen Strassen in die Vernehmlassung.



Ein einfacher Bewilligungsprozess soll den Wildwuchs von Plakaten an Strassen verhindern • (Foto: Kanton Glarus)
Ein einfacher Bewilligungsprozess soll den Wildwuchs von Plakaten an Strassen verhindern • (Foto: Kanton Glarus)

Die Landratsfraktionen der SVP und der FDP forderten im Postulat «Wahlwerbung – einfach machen!» eine Überprüfung des geltenden Bewilligungsverfahrens für temporäre Strassenreklamen. Ebenso solle geprüft werden, ob für eine definierte Zeit auf eine Bewilligung verzichtet werden kann. 

Im Kanton Glarus ist für temporäre Strassenreklamen die vom Landrat erlassene Reklameverordnung massgeblich für die jährlich rund 100 eingereichten Gesuche. Die Gemeinde ist die zuständige Bewilligungs- und Koordinationsbehörde. Für Reklamen an Kantonsstrassen sowie an schützenswerten Objekten ist gemäss geltender Gesetzeslage jeweils eine zusätzliche Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde einzuholen. 

Vereinfachte Bewilligungspraxis

Seit dem 1. Juni 2021 werden temporäre Strassenreklamen nur noch von den Gemeinden bewilligt. Dabei kann aus vorgegebenen Reklamestandorten ausgewählt werden. Dadurch wird der Prozess erheblich vereinfacht. Die Gesuche können digital eingereicht werden. Mit diesem Vorgehen wurde dem Ansinnen der Postulanten nach einer Vereinfachung der Behördenwege Rechnung getragen. 

Bewilligung weiterhin notwendig

Ein bewilligungsfreies Anbringen temporärer Strassenreklamen, auch hinsichtlich politischer Inhalte, lehnt der Regierungsrat ab. Befürchtet wird ein Wildwuchs, insbesondere vor Wahlen und Abstimmungen.

Zu diesen weitgehend schon umgesetzten Verordnungsänderungen wird nun eine Vernehmlassung durchgeführt, bevor die Vorlage an den Landrat geht. Die Unterlagen dazu sind auf der Website www.gl.chpubliziert.