Sofortmassnahmen am Diesbach: Kantonsbeitrag zugesichert

Dank Beiträgen von Bund und Kanton können die grossen Geschiebemengen, welche der Diesbach am 3. Oktober 2020 in die Ablagerungsräume führte, geräumt werden.



Am 3. Oktober 2020 spülte der Diesbach Tonnen an Geschiebe zu Tal (• Foto: Tapir)
Am 3. Oktober 2020 spülte der Diesbach Tonnen an Geschiebe zu Tal (• Foto: Tapir)

Am 3. Oktober 2020 spülte Hochwasser im Diesbach mehrere Tonnen Geschiebe in die Wildbachschale unterhalb der Kantonsstrasse. Während rund 24 Stunden musste die Strasse und zeitweilig auch die Bahnstrecke gesperrt werden. Zehn Baumaschinen waren im Dauereinsatz und räumten das Geschiebe aus dem Bachlauf.

Um die erforderliche Kapazität für zukünftige Ereignisse wiederherzustellen, ist die Räumung der Geschiebedepots, welche während des Ereignisses gefüllt wurden, notwendig. Weiter müssen die bestehenden Bachwuhre und Böschungen des Diesbachs instand gestellt werden. Sie wurden durch das Naturereignis beschädigt.

Weil diese Arbeiten das Mass des gewöhnlichen Unterhalts übersteigen, leistet der Kanton einen Beitrag in der Höhe von netto 30 Prozent an die subventionsberechtigten Kosten von 575 000 Franken, im Maximum 172 500 Franken. Der Bund unterstützt diese Massnahmen gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau und leistet einen Beitrag von netto 35 Prozent, im Maximum 201 250 Franken.Die Restkosten werden von der Diesbachkorporation übernommen.