Sozial und Vormundschaftsbehörde - Arbeiten laufen auf Hochtouren

Nach dem klaren Ja der Landsgemeinde 2007 zur Umsetzung der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Demnächst werden die ersten Personalentscheide gefällt.



Sozial und Vormundschaftsbehörde - Arbeiten laufen auf Hochtouren

Bereits ausgeschrieben sind die Leitungen der Hauptabteilung Soziales sowie der beiden Abteilungen Soziale Dienste und Vormundschaftswesen. Die Kaderstellen sollen möglichst noch im Juni besetzt werden, damit anschliessend die übrigen Funktionen bestimmt werden können. «Ziel ist, dass die bisherigen Angestellten des Kantons und der Gemeinden bis Juli Klarheit haben über ihre neue Funktion und Anstellung bei der neuen Organisation», sagt Jakob Beglinger, Leiter des kantonalen Sozialamtes. So sollen bestehende Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen möglichst schnell beseitigt werden. Aufgrund der Neuorganisation der Hauptabteilung werden alle bisherigen und neuen Stellen ausgeschrieben. Jakob Beglinger stellt den Verantwortlichen in den Gemeinden ein gutes Zeugnis aus: «Was die Sozial- und Vormundschaftsbehörden gemacht haben, ist gut und wertvoll. Wir wollen nun ab der zweiten Hälfte August gemeinsam diese gute Arbeit überführen und neu aufgleisen.» Noch im Juni findet eine Information der Gemeindebehörden betreffend Übergabe der Dossiers an den Kanton statt. Die Sozial- und Vormundschaftsbehörden bleiben bis zum 1. Januar 2008 operativ tätig; anschliessend ist das Departement für Volkswirtschaft und Inneres (Sozialamt) voll und ganz zuständig.

Drei Stützpunkte bestimmt

Bereits bestimmt hat der Regierungsrat die drei Stützpunkte, die als eigentliche Anlaufstellen für die öffentliche Sozialhilfe dienen: für die neue Gemeinde Glarus Nord in Näfels an der Bahnhofstrasse 24, für Glarus Mitte in Glarus an der Winkelstrasse 22 und für Glarus Süd in Schwanden an der Bahnhofstrasse. Kriterien für diese Auswahl waren die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vorhandene Glasfaserkabel-Verbindungen für die Informatik und – nach Möglichkeit – die Weiterverwendung von kantonalen Gebäuden. Dem Landrat wird ein Nachtrag zum Budget von 1,807 Mio. Franken beantragt, um die nötigen Vorinvestitionen (Umbauten, Betriebseinrichtungen in den Stützpunkten sowie Voreinstellungen von Personal) sicherzustellen. Zudem soll die Entschädigung der Mitglieder der neu zu bildenden kantonalen Vormundschaftsbehörden geregelt werden. Ebenso hat der Regierungsrat zwei Weisungen für den Übergang des Vormundschafts- und Sozialhilfewesens von den Gemeinden zum Kanton erlassen.

«Nach Plan»

Dank wertvoller Vorarbeiten der zuständigen Arbeitsgruppen steht die Projektorganisation, und von sämtlichen Funktionen liegen die Stellenbeschriebe vor. Derzeit werden vier Instrumente für die Sozialhilfe ausgearbeitet: die Kompetenzordnung, die Verfahrensordnung, die Bestimmungen für die Umsetzung der SKOS-Richtlinien sowie das Controlling-Konzept. Zu definieren sind ferner die strategischen Gremien: Eine strategische und eine fachliche Arbeitsgruppe werden als Steuerungsorgane die Entwicklung des Sozialwesens im Kanton überwachen.

«Sämtliche Arbeiten verlaufen nach Plan», versichert Jakob Beglinger. Damit sollte sichergestellt sein, dass die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens am 1. Januar 2008 vollzogen ist. Diese gehört zu den zentralen Vorhaben im Rahmen der Gemeindestrukturreform «GL 2011: 3 Gemeinden – 1 Kanton».