Soziale Dienste sollen zusammengeführt werden

Regierungsratssitzung 21. April • Die Sozialen Dienste des Kantons Glarus sollen organisatorisch und räumlich zusammengeführt werden. Das Geschäft kommt 2022 vor die Landsgemeinde.



Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)
Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)

An der Landsgemeinde 2006 wurde eine Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens beschlossen und in den Folgejahren umgesetzt. Zwischen 2014 und 2018 wurden weitere organisatorische Anpassungen vorgenommen. 2019 wurde die Abteilung Soziale Dienste mit ihren gut 40 Mitarbeitenden und 10 Fachbereichen einer Organisationsanalyse unterzogen. Eine Beratungsfirma nahm dabei eine Standortbestimmung vor, mit der die Grundlagen einer Weiterentwicklung geschaffen werden sollten. Sie prüfte insbesondere die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung der bisherigen drei Standorte in Glarus Süd (Schwanden), Glarus und Glarus Nord (Näfels). Die Studie kam zum klaren Schluss, «...dass die zu erwartenden Vorteile einer Zusammenführung die Nachteile klar überwiegen.» Der ausführliche Schlussbericht enthält ausserdem 25 Empfehlungen zu den erhobenen Themenbereichen.

Effizienz, Klarheit, fachliche Qualität

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres befürwortet die Strategie «Alles-unter-einem-Dach» der Abteilung Soziale Dienste. Diese zukunftsgerichtete Lösung sorgt für kürzere Wege, einfache und klare Abläufe sowie mehr fachliche Qualität. Die Chancen einer Zusammenführung der drei Stützpunkte liegen in erster Linie darin, dass die gemeinsame Haltung der Mitarbeitenden der Sozialen Dienste gestärkt und die Sozialen Dienste von aussen einheitlich wahrgenommen werden. Durch die Harmonisierung von internen Abläufen kann die bereits hohe Qualität der von den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste geleisteten Arbeit weiter gesteigert werden. 

Suche nach Standort(en)

In einem nächsten Schritt wird die Standortfrage vertieft geprüft. Einerseits müssen organisatorische Fragen noch vertiefter abgeklärt werden, andererseits wird die Raumfrage in Zusammenarbeit mit dem Departement Bau und Umwelt geprüft. In Betracht fallen Varianten mit einem oder zwei Standorten. Eine Zusammenführung der drei Stützpunkte erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, die der Landsgemeinde 2022 unterbreitet werden soll.