Sozialversicherungen: Regierungsrat wünscht Anpassungen

Der Bund will die Aufsicht über die Sozialversicherungen im Bereich der 1. und 2. Säule modernisieren. Der Kanton Glarus fordert dabei mehrere Anpassungen.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Gemäss dem Bund soll sich die Aufsicht in der AHV, bei den Ergänzungsleistungen (EL), der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft künftig stärker an den Risiken orientieren. Ihre Ämter müssen dabei moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einführen (Risiko- und Qualitätsmanagement, internes Kontrollsystem). Zudem werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert. Das Gesetz fordert auch Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz bei den Ausgleichskassen sowie sichere und stabile Informationssysteme.

Der Kanton Glarus unterstützt diese Neuerungen, schlägt in seiner Vernehmlassungsantwort aber mehrere Anpassungen vor. So sollen zum Beispiel die Ausgleichskasse und die IV-Stelle innerhalb einer kantonalen Sozialversicherungsanstalt nicht als «eigene Abteilungen» organisiert sein müssen. Die Formulierung ist ungeeignet und soll durch «Organisationseinheiten» ersetzt werden. Die rechtliche Ausgestaltung dieser «Organisationseinheiten» verbleibt auf diese Weise bei den Kantonen. Ebenfalls will der Regierungsrat den Artikel streichen, der dem Kanton die Zusammensetzung der Verwaltungskommission vorschreibt. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist die Sache der Kantone, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Verwaltungskommission zusammenzusetzen. Der Kanton regt im Weiteren auch an, die Meldepflicht bei Angriffen auf die Informatiksysteme zu vereinfachen.