SP stellt Zusatzantrag zum Landsgemeindegeschäft touristische Kerninfrastruktur

Der Parteitag der SP des Kantons Glarus hat die Fraktion beauftragt, einen Ergänzungsantrag zum letzten Traktandum der diesjährigen Landsgemeinde zu stellen. Es geht konkret darum, dass der wichtige Regierungsratsbeschluss 402 vom Juli 2016 im Memorial nur sehr knapp erwähnt ist.



Medienmitteilung der SP Kanton Glarus.
Medienmitteilung der SP Kanton Glarus.

Der Regierungsrat hat damals beschlossen, dass die Sportbahnen nur weiteres Geld vom Kanton erhalten, wenn die uralten IH-Darlehen entweder zurückbezahlt oder definitiv bereinigt werden. Er hat auch ausgeführt unter welchen Bedingungen er bereit ist, die ausstehenden alten Darlehen der beiden Sportbahnen definitiv abzuschreiben. Es braucht insbesondere ein Sanierungskonzept, in welchem nicht nur der Kanton auf seine Darlehen verzichtet, sondern auch die anderen Eigen- und Fremdkapitalgeber sich im Sinne einer Opfersymmetrie an der Sanierung beteiligen.

Um es für alle klar zu machen, dass der Inhalt dieses Regierungsratsbeschlusses eingehalten werden muss, wird ein SP-Vertreter an der Landsgemeinde eine entsprechende Ergänzung des Landsgemeindebeschlusses beantragen. Diese Ergänzung ist nötig, weil der Regierungsratsbeschluss in der Diskussion in der Kommission und auch im Landrat immer als klare Voraussetzung angesehen wurde – nun aber im Memorial kaum erwähnt und auch nicht abgedruckt ist. Er ist aber (wie alle Landratsgeschäfte) im Internet unter www.gl.chà Parlament à aktuelle Geschäfte öffentlich einsehbar.

Die SP will den Beschäftigten im Tourismus in Glarus Süd weiterhin eine Perspektive bieten und unterstützt darum den Antrag zur Finanzierung der touristischen Kerninfrastruktur – aber unter klaren Bedingungen. Die SP dankt für die Unterstützung ihres Antrages und für die ganze Unterstützung des Antrages.

Antrag im Wortlaut
:

(Traktandum 14 / neuer Punkt 3 bei den Beschlüssen – die anderen Punkte rutschen alle einen Punkt nach hinten)

3.). Anspruch auf Unterstützung aus dem Rahmenkredit gemäss Ziff. 1 haben Unternehmen, welche die Voraussetzungen des regierungsrätlichen Beschlusses § 402 vom 7. Juli 2016 erfüllen. Namentlich haben sie im Rahmen eines Sanierungskonzeptes aufzuzeigen, welche Beiträge die Eigen- und Fremdkapitalgeber zur Sanierung der Gesellschaft leisten – wobei für die gesamte Sanierung der Grundsatz der Opfersymmetrie einzuhalten ist.

Link zum RR-Beschluss 402:

www.gl.ch/xml_1/internet/de/application/d14/d15/f1575.cfm