Im Zentrum des SP-Frühlingsparteitags standen die Landsgemeindegeschäfte. Dabei konnten die Sozialdemokraten für das frei werdende Präsidium des Verwaltungsgerichts einen Kandidaten aus den eigenen Reihen nominieren.
Jurist mit Bodenhaftung
Allerdings war man einhellig der Meinung, die SP solle Markus Heer nicht etwa wegen seines Parteibuchs vorschlagen, sondern wegen seiner juristischen Kompetenz, die er sich in seiner bisherigen Tätigkeit als Leitender Gerichtsschreiber des Verwaltungsgerichts Zürich, aber auch mit seiner Doktorarbeit zu einem verwaltungsrechtlichen Thema angeeignet hat. Heer bezeichnete sich selbst als Verwaltungsrechtler mit Leib und Seele. Im Fall einer Wahl wäre es ihm aber ein besonderes Anliegen, dass die Urteile des Gerichts nicht nur sachlich korrekt, sondern auch mit Bodenhaftung und in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache daherkommen.
öV als Standortvorteil
Einstimmige Unterstützung fanden nach Heers Nomination auch die Zwillings-Memorialsanträge für einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Diese verlangen einen grundsätzlichen Halbstundentakt für den ganzen Kanton und die Bereitstellung der dafür nötigen finanziellen Mittel. Einen raschen Wechsel zum Halbstundentakt bei Bahn und Bus brauche es nur schon, um von den Nachbarkantonen in Sachen Standortattraktivität nicht abgehängt zu werden. Speziell würde Glarus Süd profitieren, weil der Halbstundentakt für den ganzen Kanton gelten würde, also bis Linthal und Elm. Dies käme auch dem Tourismus zugute. Dass der Regierungsrat diese vielfältigen Vorteile eines besseren öV nicht jetzt sichern, sondern noch ein weiteres Jahr warten will, stiess bei den Sozialdemokraten auf Unverständnis.
Gegen Pauschalbesteuerung
Ein weiterer Memorialsantrag will die Pauschalbesteuerung abschaffen, die für reiche Ausländer besonders niedrige Steuern ermöglicht. Die SP sprach sich auch für diesen Antrag aus, da das bisherige System ungerecht für die 99,9 Prozent normalen Steuerzahler sei und man sich damit in Abhängigkeit von Steuertouristen begebe, die nur ihr Vermögen hier parkierten, aber nichts für die Wertschöpfung im Kanton täten. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung koste den Kanton keine Steuereinnahmen, wie das Beispiel des Kantons Zürich zeige.
Zustimmung fand auch die Änderung des Abstimmungsgesetzes. Einige Anwesende äusserten zwar gewisse Bedenken, ob die Hürden für eine Ungültigerklärung von Stimmen in der Vorlage nicht allzu tief angesetzt seien und damit Willkür drohe. Insgesamt wurde die klarere Regelung der Stimmabgabe aber begrüsst.
