Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die stationäre Gesundheitsversorgung für ihre Kantonsbevölkerung zu planen und in einer nach Leistungsaufträgen gegliederten Spitalliste festzuhalten. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie unterschieden.
Bei der Vergabe der neuen Leistungsaufträge orientiert sich der Kanton Glarus an dem Versorgungsbericht und der prognostizierten Entwicklung bis ins Jahr 2035. Auf der Grundlage dieser Bedarfsprognose startet nun das Bewerbungsverfahren für die Spitallisten. Damit werden die interessierten Spitäler eingeladen, sich für die bestehenden und neuen Leistungsaufträge in den Bereichen Akutsomatik und Rehabilitation zu bewerben. Die Bewerbungsfrist dauert bis zum 28. Februar 2025.
Das Bewerbungsverfahren für den Bereich Psychiatrie wird um zwei Jahre verschoben. Die Gründe dafür sind zum einen noch fehlende Erfahrungen mit dem neuen Leistungsgruppenmodell. Zum anderen übernimmt die neu gegründete Psychiatrische Dienste Glarus AG den Leistungsauftrag des Kantonsspitals Glarus erst im Jahr 2025 und soll daher mehr Zeit erhalten, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.