Sportbahnen Elm: Regierung beantragt Mitfinanzierung mit Vorbehalten

Regierungsratssitzung 26. Mai • Der Kanton soll das Sanierungsprojekt «Futuro», den Ausbau der Beschneiungsanlagen der Sportbahnen Elm, mit 8,56 Millionen Franken unterstützen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat jedoch Änderungen gegenüber dem Gesuch der Sportbahnen Elm AG bei Beiträgen der öffentlichen Hand und der Übernahme von Betriebskosten für die Beschneiungsanlagen.



Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: keystone)
Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: keystone)

Die Landsgemeinde hat 2018 beschlossen, für die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen für die Jahre 2018–2028 einen Rahmenkredit über 12,5 Millionen Franken zu gewähren. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Landrat nach Vorliegen von konkreten Projekten.

Beschwerde hängig

Die Sportbahnen Elm AG (SBE) haben dem Regierungsrat im Herbst 2018 mit dem Projekt «Futuro» ein Gesuch um Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen eingereicht. Anfang März 2020 hat die Gemeinde Glarus Süd alle zum überarbeiteten Bauvorhaben eingegangenen Einsprachen abgelehnt und die Baubewilligung für das Projekt «Futuro» erteilt. Inzwischen haben allerdings Umweltverbände beim Regierungsrat fristgerecht eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates und die kantonalen Verfügungen und Bewilligungen eingereicht. Das Investitionsvorhaben verfügt damit noch nicht über eine rechtskräftige Baubewilligung. Eine solche Bewilligung ist aber eine unabdingbare Voraussetzung für eine künftige Projektunterstützung.  

Noch nicht landsgemeindekonform

Der Regierungsrat beurteilt die von den SBE eingereichten Projektunterlagen zur Mitfinanzierung als vollständig, detailliert und von hoher Qualität. Die langfristige, nachhaltige und erfolgreiche Existenz der SBE kann durch die geplante Umsetzung mit grosser Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden. Das Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (TEG) wird eingehalten. In vier Punkten entspricht das Gesuch aus Sicht des Regierungsrates jedoch nicht den Landsgemeindebeschlüssen von 2018.

  • Baubewilligung

Es muss eine rechtskräftige Baubewilliung für das Projekt vorliegen.

  • Art der Beteiligung

Die Auslegung der SBE bezüglich der finanziellen Opfersymmetrie entspricht nicht dem Beschluss der Landsgemeinde, insbesondere nicht einem von der Landsgemeinde angenommenen Zusatzantrag. Dieser fordert eine an der jeweiligen Fremdkapitalsumme gemessene anteilsmässige – und nicht betragsmässige – Beteiligung der Fremdkapitalgeber an der freiwilligen Sanierung. Bund und Kanton sollen deshalb nur im gleichen Verhältnis auf ihre ausstehenden Forderungen (IH-Darlehen) verzichten, wie das die beteiligten Banken machen, also zu höchstens 50 Prozent. Es sind deshalb andere Massnahmen erforderlich, um die geforderte Entlastung der Fremdkapitalpositionen und die angestrebte Erhöhung der Eigenkapitalquote auf einen Wert von über 30 Prozent zu steigern. Dem Landrat wird dementsprechend beantragt, dass Bund und Kanton nur im gleichen Verhältnis wie die betroffenen Banken – also zu 50 Prozent – auf ihre ausstehenden Forderungen verzichten.

  • Kein Beitrag an Stromkosten für Beschneiungsanlagen

Ausserdem sieht der Businessplan vor, dass sich der Kanton bei der Investition in die Beschneiungsanlagen nicht nur an den Zins- und Amortisationskosten beteiligt, sondern auch zur Hälfte an den anfallenden Stromkosten, was einem jährlichen Beitrag von 130 000 Franken entspräche. Dies ist aber gemäss Landsgemeinde ausgeschlossen: Im Memorial ist explizit festgehalten, dass u. a. folgende Bedingung einzuhalten ist: «Keine Beiträge der öffentlichen Hand an den laufenden Betrieb der Anlagen».

  • Glarus Süd muss Kosten mittragen

Noch nicht abschliessend geklärt ist die im Businessplan der SBE eingerechnete, jährlich wiederkehrende Kostenauslagerung auf die Gemeinde Glarus Süd. Eine Arbeitsgruppe der Gemeinde prüft die Vorschläge. Es liegt noch kein Verhandlungsergebnis vor. Die Beteiligung der Gemeinde Glarus Süd am Projekt ist allerdings Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Kanton.

«Futuro» kann Betrieb sichern

Der Regierungsrat hält den Businessplan der SBE für realistisch. Die zu erwartenden Investitionen fussen zu 90 Prozent auf gültigen Offerten. Das Ziel von «Futuro», den Betrieb der Sportbahnen Elm als touristische Kerninfrastruktur nachhaltig sicherzustellen, kann mit der nachgesuchten öffentlichen Mitfinanzierung erreicht werden. Dies ist auch möglich, wenn die Stromkosten und die allenfalls nicht vollständige Kostenauslagerung auf die Gemeinde das geplante Betriebsergebnis schmälern, und die noch bestehenden Darlehen in jährlichen Amortisationsraten zurückgeführt werden müssen.

Unterstützungsbeitrag Sportbahnen Elm

Zeichnung Aktienkapital                                                1,60 Mio. Franken

Einmaliger Betrag                                                              6,00 Mio. Franken

30 Jahre Finanzkosten
Betrieb Finanzierungsfirma (32 000 Fr. pro Jahr).       0,96 Mio. Franken 

Total                                                                             8,56 Mio. Franken