sportglarnerland.ch und die IG Sport Schweiz warnen vor der Abschaffung des nationalen Mindeststandards im Schulsport

Drei Lektionen Schulsport sind kein Luxus – sondern ein Mindestmass an Investition in Gesundheit, Chancengleichheit und die Zukunft unserer Kinder.



sportglarnerland.ch und die IG Sport Schweiz warnen vor der Abschaffung des nationalen Mindeststandards im Schulsport

Im Rahmen der «Entflechtung 2027» diskutieren Bund und Kantone einen weitgehenden Verzicht auf bundesrechtliche Vorgaben im Sportunterricht. Die IG Sport Schweiz und ihre Kantonalen Mitgliederorganisationen lehnen die Abschaffung des schweizweiten Obligatoriums von drei Sportlektionen pro Woche entschieden ab. Die drei obligatorischen Sportlektionen sind kein Luxus, sondern eine Investition in die Gesundheit, Bildung und Zukunftsfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen. Schulsport fördert nicht nur die körperliche Fitness, sondern stärkt auch die psychische Widerstandskraft, soziale Kompetenzen, Konzentrationsfähigkeit und das Miteinander.
Der Schulsport erfüllt zudem eine wichtige Brückenfunktion zum Vereinssport. Für viele Kinder und Jugendliche ist er der erste Kontakt mit Bewegung, Sportarten und sportlicher Gemeinschaft. Er trägt damit wesentlich zur Nachwuchsförderung der Sportvereine bei und stärkt Integration, Zusammenhalt und ehrenamtliches Engagement in unserer Gesellschaft.

Die Aufhebung des nationalen Mindeststandards birgt das Risiko, dass einzelne Kantone oder Gemeinden den Sportunterricht aus Spargründen reduzieren. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen führen und einen der wirksamsten und kosteneffizientesten Beiträge zur Gesundheitsförderung schwächen.

Kein Mehraufwand – aber ein klares Bekenntnis zur Chancengleichheit

Die Beibehaltung des 3-Stunden-Obligatoriums verursacht keine zusätzlichen Kosten. Sie sichert lediglich den bestehenden Mindeststandard für alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Gesundheit und Bewegung dürfen nicht vom Wohnort abhängen.

Kantonale Schulhoheit bleibt gewahrt

Die Kantone verfügen bereits heute über grosse Gestaltungsfreiheit bei Lehrplänen, Unterrichtsinhalten und der Organisation des Sportunterrichts. Das 3-Stunden-Obligatorium definiert lediglich einen schweizweiten Mindeststandard; die kantonale Schulhoheit bleibt damit unangetastet.
Gerade in einer Zeit zunehmenden Bewegungsmangels, wachsender psychischer Belastungen und steigender Gesundheitskosten wäre ein Rückzug des Bundes aus der der Sicherung dieses Mindeststandards das falsche Signal. Die Schweiz braucht mehr Bewegung und Prävention – nicht weniger.

Die klare Forderung

Die IG Sport Schweiz und sportglarnderland.ch fordern deshalb:

  • Das nationale Obligatorium von mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche ist beizubehalten
  • Der Bund und die Kantone sollen die Bewegungs- und Sportförderung stärken statt schwächen


Aus diesen Gründen unterstützt sportglarnerland.ch die Online-Petition des Schweizerischen Verband für Sport in der Schule (SVSS).