Staatsgarantie bleibt; «Slow Sundays» kommen

Eine erwartet lange Landsgemeinde folgte in den meisten Punkten den Anträgen von Land- und Regierungsrat; jedoch lehnte sie die Abschaffung der Staatsgarantie für die Glarner Kantonalbank sowie der Altersgrenze für Richter und Ständerat ab, eine abgeschwächte Variante des Antrags «Slow Sundays» ohne Mindestzahl der Tage wurde angenommen.



Staatsgarantie bleibt; «Slow Sundays» kommen

Bis um 14.30 Uhr nahmen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der diesjährigen Landsgemeinde Zeit, um über die 17 Traktanden zu beraten. Dabei folgte der Souverän in einer bis zum Traktandum neun sehr gut besuchten Landsgemeinde in den meisten Punkten den Anträgen von Land- und Regierungsrat. Abgelehnt wurde dagegen die Abschaffung der Staatsgarantie für die Kantonalbank. Ebenso für den Status quo entschied man sich bei der Altersgrenze für die Laienrichter und den Ständerat. Bei den «Slow Sundays» für das Klöntal wurde zuerst über die Mindestanzahl von im Memorial festgelegten acht autofreien Sonntage, dann über vier und schlussendlich über die Formulierung von vereinzelten Sonntagen abgestimmt. Diese obsiegte knapp gegen den Ablehnungsantrag von Land- und Regierungsrat.

Zuerst wurden aber Benjamin Mühlemann als Landamman und Kaspar Becker zum neuen Landesstatthalter gewählt. In das neu geschaffene Amt des Vizepräsidenten wurden im Obergericht Sarina Dreyer und ins Kantonsgericht Sarah Leuzinger gewählt. Zudem wurde als neues Mitglied ins Obergericht Martin Ilg-Rhyner gewählt.

Danach folgte beim Steuerfuss gleich der erste Antrag gegen die Erhöhung von 53 auf 58 Prozent durch die SVP. Dieser wurde aber ähnlich deutlich abgelehnt, wie die Rückweisung und Ablehnung bei der Förderung der Digitalisierung. Einen Ablehnungsantrag gab es zudem zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung des Kantons Glarus, dem aber auch kein Erfolg beschert war. Nur um die Höhe der Dotierung ging es noch beim Energiefonds. Hier wollte FDP und SVP die Höhe wie zuerst vom Regierungsrat gewünscht auf einmal 10 Millionen Franken und dann jährlich 770 000 Franken belassen. Die Landsgemeinde blieb aber bei den von Land- und Regierungsrat im Memorial festgesetzten 12 Millionen und einer Million Franken jährlich.