Im November 2005 wurden die Besoldungen der vollamtlichen Gerichtspräsidenten durch den Landrat um etwa 5 Prozent mit Wirkung per 1. Juli 2006 reduziert. Gegen diesen Beschluss reichten zwei Gerichtspräsidenten (Dr. Peter Balmer und Marco Giovanoli) im Frühjahr 2006 eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches nun diesen Beschluss aufhob. Eine schriftliche Begründung dieses Entscheides liegt noch nicht vor, sodass die Gründe für diesen Entscheid des Bundesgerichtes offen sind. Der Entscheid hat zur Folge, dass die vom Landrat beschlossene Änderung und die damit verbundenen Lohnreduktion aufgehoben werden und die bisherige Regelung in Kraft bleibt.
