Standortförderungsgesetz löst das Wirtschaftförderungsgesetz ab

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde ein Standortf- örderungsgesetz. Dieses löst das Wirtschafts- förderungsgesetz von 1978 ab und hebt das Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete auf.



Ein Blick auf Schwanden
Ein Blick auf Schwanden

Mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz war auf den damals massiven wirtschaftlichen Strukturwandel reagiert worden, welcher insbesondere die Textilindustrie hart traf; es wollte dessen negative Auswirkung mildern. Im Zentrum standen Unterstützungsmöglichkeiten für Einzelbetriebe wie Bürgschaften, Zinskostenbeiträge und zinsgünstige Darlehen. Sie sollten dem Erhalt wichtiger und lebensfähiger Betriebe dienen und die Niederlassung neuer Betriebe fördern, also bestehende Arbeitsplätze sichern und qualifizierte neue schaffen. Das neue 16 Artikel umfassende Standortförderungsgesetz bezieht nun für das Gedeihen der Wirtschaft in einer Region neben den Standortfaktoren wie Steuern, Förderbeiträge, Infrastruktur und Verfügbarkeit von Ressourcen zusätzliche Kriterien wie Wohn- und Bildungsangebot, Freizeitmöglichkeiten und Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ein. Wirtschaftsförderung muss Querschnittaufgabe sein, welche alle wirtschaftlich bedeutsamen Sachbereiche erfasst.

Standortentwicklung, Bestandspflege und Standortpromotion


Das Gesetz verankert die drei Kernaufgaben der Standortförderung, nämlich Standortentwicklung, Bestandespflege und Standortpromotion:

- Zur Standortentwicklung gehören die allgemeinen Rahmenbedingungen wie Steuern, Infrastruktur, administrative Belastungen, Raumordnungspolitik aus Sicht wirtschaftlicher Interessen, Zusammenarbeit der öffentlichen Aufgabenträger sowie kantonale Unterstützungen betrieblicher Massnahmen und die Aufgabenerfüllung gemäss der Regionalpolitik des Bundes.

- Die Bestandespflege umfasst insbesondere zentrale Informationsvermittlung und Beratung von Unternehmen bei administrativen Aufgaben, Betreuung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung von Innovationen durch Vermittlung von Kontakten zu Trägern von Fachwissen und durch Beiträge an projektbezogene Studien sowie Netzwerkpflege durch Vermittlung von Experten und Förderung von überbetrieblichen Kontakten.

- Die Standortpromotion beinhaltet unter anderem Akquisition und Betreuung von Ansiedlungsprojekten, Wirtschafts- und Wohnstandortspflege, Unterstützung von Promotionsaktivitäten anderer Wirtschaftsorganisationen sowie institutionalisierten Austausch bezüglich Standortförderungsaktivitäten mit den Gemeinden.

«Standortförderungsfonds»


Die Finanzierung der einzelbetrieblichen Förderungen ausserhalb der Regionalpolitik des Bundes durch einen Fonds bewährte sich und soll unter dem Namen «Standortförderungsfonds» weitergeführt werden. Für die Investitionshilfedarlehen des Kantons wird weiterhin ein unbefristeter Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken vorgesehen. Die übrigen Aufgaben der Standortförderung sollen über das Budget finanziert werden. Wie bisher berät die Gesuche um einzelbetriebliche Förderungen ausserhalb der Regionalpolitik des Bundes eine Kommission zuhanden des Regierungsrates vor.