Status quo bei den Schulen in Glarus Nord

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom letzten Mittwoch hat das Stimmvolk von Glarus Nord sowohl den Antrag der IG «Schulen Glarus Nord» wie auch den gemässigten Gegenvorschlag von Gemeinderat und Parlament abgelehnt. So bleibt bei den Schulen alles beim Alten.



Die ausserordentliche Gemeindeversammlung befürwortete mit grossem Mehr den Beibehalt des Status quo. (Bild: jhuber)
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung befürwortete mit grossem Mehr den Beibehalt des Status quo. (Bild: jhuber)

Die Schule allgemein und die Schulstandorte im Speziellen beschäftigen die Massen im Kanton Glarus. So war es im letzten Herbst in Glarus Süd, so ist es in diesem Frühjahr in Glarus Nord. Die auf kommendes Schuljahr in Aussicht gestellte Verschiebungen der drei Sekundarklassen von Mollis nach Näfels sowie im Gegenzug von den 5. und 6. Primarklassen von Näfels nach Mollis sorgte für die Gründung der «IG Schulen Glarus Nord», sowie eine Unterschriftensammlung, welche weitreichende Entscheidungen zu diesem Thema neu der Gemeindeversammlung übertragen wollte. «Da deutlich genügend Unterschriften gesammelt wurden, musste diese ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen werden», erklärte Gemeindepräsident Martin Laupper zu Beginn den politischen Weg. Der Gemeinderat habe sich der Sache angenommen und zusammen mit dem Parlament einen gemässigten Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Zuständigkeiten aufgeteilt


«Wir haben differenziert, wo es am meisten Sinn macht, wer über was entscheidet», vertrat im Namen des Parlaments Christoph Zürrer. So solle in Zukunft die Gemeindeversammlung über die Schulstandorte, aber im Gegensatz zum IG-Antrag das Parlament über die Schulstufen und weiterhin die Schulkommission über die Verlegung von Schulklassen oder einzelnen Schülern entscheiden. Gerade im letzten Punkt, sei laut Zürrer Flexibilität und Schnelligkeit gefordert, welche die anderen Institutionen nicht bieten. Einen Schritt weiter ging der Antrag von Peter Ackermann, Mollis, welcher unterstützt von weiteren Votanten die bereits bestehenden Regelungen beibehalten wollte. Das Plenum folgteArtikel im Anschluss diesem Vorschlag und lehnte IG-Vorschlag und Gegenvorschlag von Gemeinderat und Parlament deutlich ab. Auch der Antrag von Ernst Menzi, Filzbach, die Schulstandorte Filzbach und Mühlehorn wieder aufleben zu lassen, fand deutlich keine Mehrheit.

Während im Vorfeld über 500 Unterschriften für den Antrag der IG «Schule Glarus Nord» gesammelt werden konnten, scheint es den Initianten nicht gelungen zu sein, die Unterzeichner auch an die Versammlung zu bringen.

Vergleichbar breite Förderung


Im Vorfeld der Diskussion über dieses Geschäft blickt Gemeinderat Roger Schneider auf die Entwicklung der Schulen in Glarus Nord und im speziellen Fall die Geschichte in Mollis und Näfels. «Hier treffen im kommenden Schuljahr gleich mehrere Punkte zusammen.» Auf der einen Seite müssten in Mollis die Spezialräume, wie Chemiezimmer, aufwendig saniert werden, zudem wird eine zusätzliche Kindergartenklasse geführt. Auf der anderen Seite braucht die Primarschule in Näfels mehr Räume. Mit der Verlegung der Sekundarstufe, der einzigen Oberstufe in Mollis, können dabei diese Räume in Mollis für 5. und 6. Primarklassen aus Näfels geschaffen werden. «Ausserdem haben wir dann später diese Räume bereit, wenn ab 2018 in Mollis deutlich mehr Kinder in die Schule gehen.» Zusätzlich kann auch in Näfels für diese Zeitspanne zusätzlicher Schulraum geplant werden. Die Konzentrierung der Oberstufen auf die Standorte Niederurnen und Näfels habe aber auch für diese Jugendlichen Vorteile. Dadurch steigen die Möglichkeiten von Frei- und Wahlfächern. «Im Allgemeinen haben so alle Oberstufenschülerinnen und -schüler die vergleichbare breite Förderung.»

GRIP liegt auf

Vor dem einzigen traktandierten Geschäft nutze der Gemeinderat die Versammlung, um über den Gemeinderichtplan (GRIP) zu informieren. Dieser werde am zweiten Oktober Thema einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung sein, zu welchem die Stimmbürger bist 30 Tage vorher Anträge einreichen können.

Der GRIP ermöglicht es der Gemeinde, strategisch die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten zu steuern. Hier werde festgelegt, wo und in welchem Rahmen gewerblich gebaut oder wo weitere Wohnmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Der GRIP sei dabei aber noch nicht parzellenscharf und deshalb nicht grundeigentümerverbindlich. «Der GRIP ist die Grundlage für die Nutzungsplanung und deshalb noch auf einer deutlich höheren Flughöhe», räumte Christoph Zindel, Geschäftsführer der STW AG für Raumplaung, zum Schluss seiner Ausführungen ein.