Stellungnahme zu einem Strafprozess in Turin

Am 10. Dezember 2009 begann in Turin der Strafprozess gegen Stephan Schmidheiny und Baron de Cartier. Bei diesem Strafprozess geht es um die Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen und die Verursachung eines Unglücks in Werken von italienischen Tochtergesellschaften der 1986 in Konkurs gegangenen Eternit S.p.A. in Genua.



Die Eternit (Schweiz) AG hat den Ausschluss vom Verfahren in Turin beantragt. (Bild: ehuber)
Die Eternit (Schweiz) AG hat den Ausschluss vom Verfahren in Turin beantragt. (Bild: ehuber)

Die Eternit (Schweiz) AG hat vor einigen Wochen erfahren, dass diverse Gesellschaften, darunter sie selbst, von italienischen Zivilklägern als Zivilparteien in den Turiner Strafprozess einbezogen werden sollen. Die Eternit (Schweiz) AG mit ihren Werken in Niederurnen und Payerne ist eine eigenständige, unabhängige Gesellschaft. Stephan Schmidheiny hatte nie eine Funktion bei der Eternit (Schweiz) AG inne, noch war er je Aktionär. Weder die Eternit (Schweiz) AG noch deren Eigentümer hatten oder haben einen Bezug zur Eternit S.p.A., Genua, und damit zum Gegenstand des Strafprozesses in Turin.
Die Eternit (Schweiz) AG hat deshalb anlässlich der heutigen Gerichtsverhandlung den Ausschluss vom Verfahren in Turin beantragt. Mit Blick auf das laufende Verfahren können bis zum Entscheid des Gerichts keine weiteren Auskünfte erteilt werden.