Steuererklärung 2010

Ab Anfang Februar wurden den im Kanton Glarus steuerpflichtigen Personen die Steuererklärungsformulare 2010 samt Einlage-, Hilfsblättern und Wegleitung zu-gestellt. Eine Gratis-CD «GlaroTax» zum Ausfüllen der Steuererklärung kann bei der Kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden, sofern sie nicht der Steuererklärung beiliegt. Im Weiteren wird «GlaroTax» auf der Webseite des Kantons Glarus auch als Download angeboten (www.gl.ch).



Auch in diesem Jahr heisst es: Steuererklärung ausfüllen. (Bild: ehuber)
Auch in diesem Jahr heisst es: Steuererklärung ausfüllen. (Bild: ehuber)

Zum Ausfüllen der Steuererklärung am PC verweisen wir auf die Ausführungen in der Wegleitung zur Steuererklärung 2010. Wichtig ist, dass das Datenblatt mit dem Barcode ebenfalls ausgedruckt und zusammen mit der Original-Steuererklärung eingereicht wird. Gemäss Artikel 148 Absatz 1 des Steuergesetzes des Kantons Glarus und Artikel 124 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer müssen Steuerpflichtige, welche kein Formular erhalten, ein solches bei der Kantonalen Steuerverwaltung verlangen. Die Einreichefrist läuft bis 31. März 2011. Wie in den Vorjahren wird die für 2010 geltend gemachte Verrechnungssteuer an die provisorischen Steuern 2011 angerechnet, vorausgesetzt, die Steuererklärung wird fristgerecht eingereicht.

Fristverlängerungen ab Steuerperiode 2010

Zur Arbeitserleichterung der Steuerpflichtigen sowie der Kantonalen Steuerverwaltung gibt es ab der Steuerperiode 2010 die Möglichkeit, Fristverlängerungen für natürliche Personen direkt via Internet einzuholen. Mittels PID- und Register-Nummer können Fristanträge direkt eingegeben werden. Zu beachten ist, dass Frist-Erstreckungen via Internet längstens bis zum 30. September des aktuellen Jahres bewilligt werden. Nach dem 30. September müssen Frist-Erstreckungen unter Angabe von detaillierten Gründen schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung gerichtet werden. Ein entsprechendes Merkblatt über Fristverlängerungen via Internet liegt der Steuererklärung 2010 bei.

Provisorische Steuerrechnung 2011

Die Daten für die provisorische Steuerrechnung 2011 (erste Rate per 30. Juni 2011 zahlbar) werden grundsätzlich von der Steuerveranlagung 2009 übernommen. Sofern die Steuererklärung 2010 fristgerecht eingereicht wird, basiert die provisorische Steuerrechnung auf der Deklaration in der Steuererklärung 2010. Bei Fragen zur Steuererklärung oder zur Steuerpflicht generell kontaktieren Sie bitte die Kantonale Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 055 646 61 50 oder per E-Mail [email protected]. Bitte halten Sie bei jeder telefonischen Abklärung die PID-Nummer bereit. Diese Nummer finden Sie auf jedem Steuerdokument (Steuererklärung, Veranlagung, Rechnung).
Die Kantonale Steuerverwaltung dankt Ihnen für das ordnungsgemässe Ausfüllen und das termingerechte Einreichen der Steuererklärung.