Die Landsgemeinde 2019 nahm im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) eine generelle Senkung der Steuersätze für juristische Personen von bisher 8 auf 4,5 Prozent vor (Senkung effektiver Gewinnsteuersatz von 15,70 auf 12,43%). Die angepassten Steuersätze treten per 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Richtlinien des Regierungsrates für die Gewährung von Steuererleichterungen an Unternehmen von juristischen Personen im Kanton Glarus werden entsprechend angepasst.
Der Revisionsbedarf der Richtlinien wird genutzt, um diese formell umfassend zu überarbeiten und in eine neue Form zu bringen. Im Hinblick auf die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der kantonalen Verwaltung sollen die Richtlinien künftig im Internet veröffentlicht werden.