Steuern: Glarus schlägt Pauschale bei den Berufskosten vor

Der Regierungsrat schlägt im Rahmen einer Vernehmlassung eine Vereinfachung bei den Steuerabzügen für Berufskosten vor. Bei den Fahrkosten soll die bestehende Regelung beibehalten werden.



Der Kanton Glarus schlägt eine Vereinfachung bei den steuerlichen Abzügen der Berufskosten vor • (Foto: Keystone-SDA)
Der Kanton Glarus schlägt eine Vereinfachung bei den steuerlichen Abzügen der Berufskosten vor • (Foto: Keystone-SDA)

Die Kantone wenden die geltende Berufskostenverordnung des Bundes mehrheitlich auch für die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern an. Aufgrund von Unterschieden in den kantonalen Gesetzen besteht eine gewisse Disharmonie. Die eingesetzten IT-Systeme reduzieren den Aufwand für Abklärungen bei der Prüfung der zum Abzug beantragten Berufskosten nur teilweise. Je nach Berufskostentyp ist der Abklärungsaufwand sogar unverhältnismässig gross, etwa beim Abzug für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung oder die korrekte Berücksichtigung der Abzüge im Zusammenhang mit Homeoffice (Kosten für das Arbeitszimmer, reduzierter Abzug für die auswärtige Verpflegung und die Fahrt zum Arbeitsort). Im Bereich der Berufskosten besteht sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Regierungsrat die Stossrichtung einer Vereinfachung und die steuerliche Neutralität der Arbeitsformen anzustreben.

Pauschale als alternativer Lösungsvorschlag

In seiner Vernehmlassungsantwort schlägt der Regierungsrat eine alternative Lösung vor:

  • Es soll eine einkommensunabhängige und arbeitsformneutrale Fixpauschale eingeführt werden. Effektive Kosten können nicht mehr zum Abzug gebracht werden. Das Ziel einer Vereinfachung der Berufskostenabzüge wird mit diesem Vorschlag unterstützt.
  • Für die Fahrkosten sollen die aktuell geltenden Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene beibehalten werden. Damit können die unterschiedlichen Konstellationen und Bedürfnisse der Kantone (ländliche und urbane Kantone) und ihrer Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Ebenso sollen die effektiven Wohnkosten von Wochenaufenthaltern weiterhin zum Abzug zugelassen werden. 

Dieser Lösungsansatz führt zu einer wesentlichen Vereinfachung bei den Berufskostenabzügen. Ebenso lässt sich das Ziel der Arbeitsformneutralität im Bereich der Verpflegungs- und der Kosten für Home-Office erreichen.