Steuerpaket geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt Änderungen des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Bestandteil davon sind eine Steuersenkung, Ausgleichsmassnahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie ein abzuschreibendes Postulat.



Die Steuervorlage des Regierungsrates geht in die Vernehmlassung • (Foto: iStock)
Die Steuervorlage des Regierungsrates geht in die Vernehmlassung • (Foto: iStock)

In seiner Steuerstrategie aus dem Jahr 2007 definiert der Kanton Glarus die Ziele, dass sich die Steuerbelastung für natürliche Personen im schweizerischen Mittel bewegt und diejenige für juristische Personen vergleichbar mit jener der wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb ist. Durch Steuersenkungen konnte dieses Ziel schrittweise erreicht werden. Der Kanton Glarus hält seine Position als Kanton mit einem der höchsten verfügbaren Einkommen.

Steuerstrategie überprüft

Die Steuerstrategie wurde im Frühjahr 2022 überprüft. Der Kanton Glarus hat dazu ein unabhängiges, externes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Expertise kommt zum Schluss, dass die gesetzten Ziele bezüglich der natürlichen und juristischen Personen grundsätzlich erfüllt sind. Handlungsbedarf würde am ehesten bei den Verheirateten ohne und mit Kindern und bei der Vermögenssteuer beim Mittelstand bestehen. Bei den juristischen Personen besteht gemäss Gutachten kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Gestützt auf diese Ergebnisse schlägt der Regierungsrat nun folgende Steuerentlastungen per 2024 vor:

  • Senkung des Einkommensteuertarifs für Verheiratete mittels Erhöhung des Splittingfaktors;
  • Senkung der Vermögenssteuer mittels Erhöhung der Sozialabzüge;
  • Senkung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozentpunkt.

Mit der Senkung der Vermögenssteuer kann auch das Postulat «Einzelfirmenbesteuerung höchstens im Mittel der Nachbarkantone» als erledigt abgeschrieben werden.

Die Steuerentlastungen führen kurzfristig zu Steuerausfällen von gesamthaft rund 6,3 Millionen Franken bei der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden), wobei der Grossteil auf den Kanton entfällt.

Unbefristete Ausgleichsmassnahmen 

Im Jahr 2020 traten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und die in diesem Zusammenhang von der Landsgemeinde 2019 vorgenommenen Änderungen im kantonalen Steuer- und Finanzausgleichgesetz in Kraft. Aufgrund der unsicheren Auswirkungen der Reform wurde der Regierungsrat gesetzlich verpflichtet, dem Landrat bis spätestens im Dezember 2022 Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung des STAF im Kanton Glarus zu erstatten und allenfalls unbefristete Ausgleichsmassnahmen zu beantragen.

Ein Vergleich der Steuererträge von Kanton und Gemeinden der Jahre 2021 und 2019 zeigt nun, dass trotz der Reform der Kanton und die Gemeinden Glarus Nord und Glarus höhere Steuererträge generieren konnten. Einzig die Gemeinde Glarus Süd musste Steuerausfälle von rund 0,9 Millionen Franken hinnehmen, wobei diese nicht nur auf das STAF zurückgeführt werden können. Um die Steuerausfälle unbefristet zu kompensieren, schlägt der Regierungsrat eine gezielte Unterstützung der Gemeinde Glarus Süd vor. Dazu soll der Lastenausgleich um 1 Million Franken erhöht werden. Um die Solidarität unter den Gemeinden sicherzustellen, soll zudem die Begrenzung des Ressourcenausgleichs dauerhaft aufgehoben werden.

Die Massnahmen gewährleisten, dass keines der vier Gemeinwesen aufgrund der Umsetzung des STAF schlechter gestellt wird.

Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat diese Massnahmen aufgrund der Überprüfung der Steuerstrategie und der Umsetzung des STAF zusammen mit weiteren Änderungen im Steuerrecht aufgrund der Bundesgesetzgebung in eine Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes einfliessen lassen. Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons publiziert.

Letztlich wird die Landsgemeinde 2023 über die Massnahmen beschliessen können.