Die heutige Steuerbelastung beruht auf dem 2001 total revidierten Steuergesetz. Änderungen ergaben sich durch einige bzw. erhöhte Abzüge für gewisse natürliche Personen, veränderte Steuerfüsse der Gemeinden, höhere Bausteuer (von 2 auf 4%) sowie eine tarifliche Erleichterung für zusammen besteuerte Steuerpflichtige, während die Tarifvorgaben (Ausnahme juristische Personen) zumeist unverändert blieben. Im Vergleich verschlechterte sich die Position des Kantons Glarus gleichwohl bedeutend, weil viele Kantone Massnahmen zur steuerlichen Entlastung getroffen hatten.
Attraktivität des Wirtschafts- und Wohnraumes Glarus
Diese Position ist nun zu verbessern. Entlastungen für natürliche Personen sollen die Attraktivität des Wirtschafts- und Wohnraums Glarus weiter steigern, nachdem bereits die Landsgemeinde 2007 die Familien entlastete und diejenige von 2008 den juristischen Personen beträchtliche Einsparungen brachte. Weitere Steuersenkungen bei Einkommenssteuern sollen nun sämtlichen natürlichen Personen zugute kommen. Es wird der Tarif angepasst sowie ein Teilsplitting-Faktor für gemeinsam besteuerte Ehepaare von 1,6 verankert. Damit soll die Steuerprogression für diese gebrochen werden. Tiefer belastet werden auch Kapitalleistungen aus Vorsorge. Zudem können bei den juristischen Personen neu (wie beim Bund) die Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer angerechnet werden.
Die Unternehmenssteuerreform II
Weitere Änderungen erfordern die Gesetzgebung des Bundes (Unternehmenssteuerreform II, straflose Selbstanzeige). Die Unternehmenssteuerreform II tritt gestaffelt in Kraft. Per 1. Januar 2009 treten die Teilbesteuerung der Dividenden für qualifizierte Beteiligungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung sowie die Möglichkeit der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bei den Kantonen in Kraft. Am gleichen Datum tritt das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige in Kraft. Die Kantone müssen ihre Gesetzgebung auf diesen Zeitpunkt anpassen. Widrigenfalls findet das Bundesgesetz direkt Anwendung, wenn die kantonale Gesetzgebung davon abweicht.
Dank günstiger Wirtschaftslage
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu Ausfällen von rund 12,2 Mio. Franken der einfachen Steuer für Kanton und Gemeinden (Kanton: 8,25 Mio. Fr, Gemeinden: 3,95 Mio. Fr. + Ausfälle bei den Steuerzuschlägen). Die günstige Wirtschaftslage sowie ausserordentliche Erträge lassen diese Einnahmenausfälle leichter verkraften. Mit dieser Vorlage wird das angestrebte Ziel eines Belastungsniveaus im schweizerischen Mittel verwirklicht, was seine Position im interkantonalen und internationalen Standortwettbewerb spürbar verbessert. Die Entlastungspakete der Landsgemeinden 2007, 2008 und 2009 dienen der Umsetzung der Steuerstrategie. Die Steuerstrategie hat einen mittelfristigen Horizont und ist deshalb spätestens nach 5 Jahren zu überarbeiten.




