Steuerverwaltung soll auf elektronisches Grundbuch zugreifen können

Die Verordnung über die Führung des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung wird geändert. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für einen eingeschränkten Zugriff auf die Grundbuchdaten durch die kantonale Steuerverwaltung geschaffen.



Medienmitteilung Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung Regierungsrat (zvg)

Aufgrund einer Empfehlung der kantonalen Datenschützerin wird die Verordnung über die Führung des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung geändert. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für einen eingeschränkten Zugriff auf die Grundbuchdaten durch die kantonale Steuerverwaltung geschaffen. So können die täglichen Anfragen beim Grundbuchamt zur Grundstücksgewinnsteuer auf elektronischem Weg vereinfacht werden. Um Missbrauch auszuschliessen, ist der Zugriff auf die Grundbuchdaten beschränkt und wird zu Kontrollzwecken automatisch protokolliert. Die Änderungen sollen per 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt werden.