Stichstrasse: Regierungsrat genehmigt flankierende Massnahmen

Das Ausführungsprojekt für die flankierenden Massnahmen zur Stichstrasse Näfels–Mollis ist durch den Regierungsrat genehmigt worden. Eine Einsprache dazu wurde abgewiesen.



Stichstrasse (rot) und mögliche Schleichwege (blau) sollen mit baulichen Massnahmen und Tempolimits verkehrsberuhigt werden • (Grafik: Gruner)
Stichstrasse (rot) und mögliche Schleichwege (blau) sollen mit baulichen Massnahmen und Tempolimits verkehrsberuhigt werden • (Grafik: Gruner)

Anfang 2018 genehmigte der Regierungsrat das Ausführungsprojekt Stichstrasse Näfels–Mollis. Dieses beinhaltet ein verbindliches Konzept zu flankierenden Massnahmen. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, unerwünschten Verkehrsverlagerungen auf Schleichrouten entgegenzuwirken. Die Massnahmen wurden mit Vertretern von Kantonspolizei, Gemeinde und Kanton entwickelt und projektiert.

Die möglichen Schleichrouten liegen in der direkten Fortsetzung der Stichstrasse. Das Ausführungsprojekt sieht vorwiegend flankierende Massnahmen auf diesen Strassenzügen vor. Es sind Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgesehen. Ausserdem sind bauliche Massnahmen geplant, etwa ein Eingangstor (Mittelinsel mit Fussgängerübergang und Bushaltestelle) beim Dorfeingang Mollis Süd und ein Minikreisel im Bereich der Schule. In Näfels wird im Werksbereich Tempo 30 mit dem Zusatz Werkverkehr eingeführt. Dies wird mit einer farblichen Gestaltung der Strassenoberfläche kombiniert. Auf dem Abschnitt Obererlen-, Färbli-, Aserstrasse wird die bestehende Tempo-30-Zone erweitert und umgestaltet.

Diese flankierenden Massnahmen sollen bis zur Inbetriebnahme der Stichstrasse Näfels–Mollis im Lauf des Jahres 2021 umgesetzt sein. Die Kosten inklusive Landerwerb und Gestaltung der Bushaltestellen werden auf total 790 000 Franken veranschlagt.

Landerwerb und Einsprache

Es ist vorgesehen, zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen Land im Umfang von rund 270 Quadratmetern definitiv zu erwerben. Mit der Gemeinde Glarus Nord fanden Gespräche über den Erwerb der betreffenden Flächen statt. Die Verhandlungen mit den restlichen Grundeigentümern sind bereits abgeschlossen und es liegen unterzeichnete Vereinbarungen vor. Die Flächen können von den Eigentümern unter Voraussetzung der Projektgenehmigung gütlich erworben werden.

Der Gemeinderat Glarus Nord hat dem Regierungsrat eine Einsprache gegen die Gestaltung der bestehenden Tempo-30-Zone Obererlen zur weiteren Behandlung überwiesen. Mit dem Einsprecher wurde eine Einspracheverhandlung geführt, die Einsprache wurde jedoch nicht zurückgezogen. Der Regierungsrat hat die Einsprache nun abgewiesen.